Diabetischer Fuß: Hyperbare Sauerstofftherapie demnächst auch ambulant

Bei einem schweren diabetischen Fußsyndrom könnte die Hyberbare Sauerstofftherapie helfen – Foto: ©auremar - stock.adobe.com
Ob Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom einen Vorteil davon haben, wenn sie zusätzlich zur konventionellen Behandlung eine Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) erhalten, ist nicht völlig geklärt. Doch in den vergangenen Jahren haben einige Studien Anhaltspunkte für einen Nutzen der HBO ergeben. Nun sollen Patienten mit schwerem diabetischen Fußsyndrom künftig auch ambulant mit der Hyperbaren Sauerstofftherapie behandelt werden können. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Zudem wird die Anwendung der HBO im Krankenhaus zukünftig bereits ab einer Wundtiefe des sogenannten Wagner-Stadiums II möglich sein.
HBO erhöht Sauerstoffgehalt des Blutes
Bei Diabetikern können durch den erhöhten Blutzuckerspiegel die Blutgefäße geschädigt werden. Dadurch werden die Extremitäten nicht mehr ausreichend durchblutet und auch die Schmerzempfindlichkeit kann vermindert sein. In der Folge können kleinere Wunden schlechter heilen; zudem werden sie häufig erst spät bemerkt. Kommt dann noch eine Infektion dazu, kann ein sogenanntes diabetisches Fußsyndrom (DFS) auftreten. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass der Fuß oder einzelne Zehen amputiert werden müssen.
Rund drei Prozent der Diabetiker in Deutschland leiden am diabetischen Fußsyndrom. Wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird zusätzlich zur herkömmlichen Wundversorgung eine Hyperbare Sauerstofftherapie empfohlen. Dabei sitzen die Patienten in einer speziellen Kammer und atmen dort unter erhöhtem Luftdruck meist reinen Sauerstoff ein. Dies soll das Blut mit Sauerstoff anreichern und eine bessere Durchblutung des Wundgebiets fördern. Eine Therapiesitzung dauert zwischen 45 und 120 Minuten und wird täglich über einen Zeitraum von mehreren Wochen durchgeführt. Bisher war die HBO nur stationär verfügbar – und dies nur ab einer Wundtiefe des Wagner-Stadiums III. Nun hat der G-BA beschlossen, dass die Therapie auch ambulant verfügbar sein soll und im Krankenhaus bereits ab dem Stadium II möglich ist.
Standardtherapien müssen vor HBO ausgeschöpft sein
Der G-BA hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der Hyperbaren Sauerstofftherapie beim diabetischem Fußsyndrom befasst. Im Jahr 2000 wurde die Behandlungsmethode als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in der ambulanten Versorgung nicht anerkannt. Seit März 2008 ist sie als stationäre Leistung – mit Ausnahme der adjuvanten Anwendung ab Wagner-Stadium III – ausgeschlossen. Im Februar 2014 hatte der G-BA beschlossen, ein erneutes Beratungsverfahren zur HBO bei diabetischem Fußsyndrom sowohl für die Behandlung im Krankenhaus als auch in der ambulanten Versorgung zu eröffnen. Nun liegen die Ergebnisse vor.
„Der G-BA hat […] – trotz eines nicht eindeutig belegten medizinischen Nutzens – beschlossen, Patientinnen und Patienten mit einem schweren diabetischen Fußsyndrom mit der HBO eine ergänzende ambulante Behandlungsmöglichkeit zu eröffnen“, erklärt Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. „Die sehr aufwendige und zeitintensive Behandlung darf aber erst dann angewendet werden, wenn die vielfältigen anderen Maßnahmen der Standardtherapie erfolglos geblieben sind. Unabdingbar dabei ist, dass vor und auch während der HBO die Wundversorgung entsprechend den aktuellen ärztlichen Behandlungsleitlinien in einer qualifizierten Einrichtung erfolgt.“
Überweisung nur durch Fachärzte
„Um die vor einer HBO durchzuführenden diagnostischen und therapeutischen Schritte sicherzustellen, hat der G-BA eine ambulante HBO zudem an die Überweisung durch bestimmte, hierfür besonders qualifizierte Facharztgruppen geknüpft“, erläutert Deisler weiter. Der Beschluss des G-BA wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die HBO bei diabetischem Fußsyndrom kann als ambulante Leistung jedoch erst dann erbracht werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung entschieden hat.
Foto: © auremar - Fotolia.com