Diabetes: Diese Blutzucker-Messgeräte erstatten die Kassen

Blutzucker dauerhaft messen mit Sensor
Diabetes-Patienten müssen ihren Blutzuckerspiegel ständig im Blick behalten und den Blutzucker messen. Um den Blutzucker zu messen, ist ein Einstich in die Fingerkuppe, ein Teststreifen, um den Bluttropfen aufzufangen und ein Messgerät, um den Teststreifen auszulesen, nötig. Der Glukose-Wert wird dabei punktuell gemessen. Die Kassen erstatten die Messgeräte und bis zu 400 Blutzucker-Messstreifen pro Quartal.
Die Kassen erstatten aber auch so genannte Echtzeit-CGM-Systeme (rtCGM, Real-Time-Messgeräte), die den Blutzucker kontinuierlich messen - ohne "Piks". Sinkt der Blutzucker in einen bedenklichen Bereich, geben die CGM-Systeme Alarm. Das funktioniert so: Ein kleiner Sensor in der Haut misst den Blutzucker im Zellzwischenwasser des Unterhautfettgewebes. Er sendet die Werte an ein Empfangsgerät, das der Diabetiker immer bei sich trägt. Nähert sich der Blutzucker einem individuell festgelegten, kritischen Wert, warnt das Gerät die Betroffenen durch Piepsen und Vibrationen – auch nachts.
Blutzucker messen - denn schwankender Blutzuckerwert schädigt Gefäße
Bei manchen Diabetikern schwankt der Blutzuckerwert so stark, dass es immer wieder zu gefährlichen Unterzuckerungen (Hypoglykämien) kommt. Darum müssen sie eine Insulinpumpe tragen oder unterschiedlich wirkende Insuline kombinieren.
Studien zeigen: Je stabiler der Blutzuckerwert, desto länger bleiben Diabetiker gesund. So schädigen stark schwankende Werte und ein dauerhaft schlecht einstellbarer Diabetes langfristig Nerven, Gefäße, Herz und Nieren. Eine akute Unterzuckerung (Hypoglykämie) kann sogar lebensbedrohliche Formen annehmen, wenn der Kreislauf versagt und Betroffene ins Koma fallen. Regelmäßig Blutzucker zu messen ist daher sehr ratsam.
Diabetes: Kassen zahlen schmerzfreies Blutzucker-Messgerät
Um ein Real-Time-Messgerät zu bekommen, benötigen Patienten eine Verordnung. Ausstellen können diese alle Internisten, Allgemein- und Kinderärzte mit der Anerkennung Diabetologie DDG oder einer vergleichbaren Qualifikation sowie Kinderärzte mit der Anerkennung Kinderendokrinologie und -diabetologie. Da nicht alle Diabetes-Patienten ein CGMS brauchen, prüfen die Krankenkassen weiterhin den Einzelfall.
Diabetes: Wer Anspruch auf ein Real-Time-Messgerät hat
Voraussetzung für die Übernahme sind ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus, eine intensivierte Insulinbehandlung und dass die festgelegten individuellen Therapieziele auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation schwer erreicht werden können. Der Patient muss außerdem vor der ersten Blutzucker-Messung mit dem Systemes geschult werden.
Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) berät bei der Formulierung eine Antrags. Patienten, die wegen eines ablehnenden Bescheids für die CGMS-Blutzuckermessung schon im Widerspruchsverfahren mit der Krankenkasse sind, sollten dies in jedem Fall aufrechterhalten, um keine Fristen zu versäumen.
Foto: Nintamed/Dexcom