DGPPN schreibt Antistigma-Preis 2015 aus
„Viel zu oft sehen sich Menschen mit psychischen Erkrankungen auch heute noch mit negativen Vorurteilen und Stereotypen konfrontiert – zum Beispiel, wenn sie als gefährlich, unberechenbar oder unsozial dargestellt werden“, schreibt die DGPPN in einer Pressemitteilung. Die Angst vor Zurückweisung und Ausgrenzung sei nicht nur eine enorme Belastung, sie könne sich auch negativ auf den Krankheitsverlauf auswirken. DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth unterstreicht deshalb, wie wichtig die Antistigma-Arbeit ist: „Wir setzen uns mit dem Antistigma-Preis als Fachgesellschaft gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Seelische Gesundheit gegen die Diskriminierung und für mehr Akzeptanz von Menschen mit psychischen Erkrankungen ein.“
Beim Thema Entstigmatisierung sieht das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit die gesamte Gesellschaft gefordert
Professor Wolfgang Gaebel, Vorsitzender des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit und Vorstandsmitglied der DGPPN, erläutert die Ziele: „Das Vermeiden, aber auch das Bekämpfen von Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns alle betrifft und fordert. Ihre Bewältigung ist eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Weg zu einer gelebten Inklusion, zu der wir alle einen Beitrag leisten können.“
Antistigma-Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird beim DGPPN-Kongress im November vergeben
Der Preis ist nach Angaben der DGPPN in diesem Jahr mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Honoriert werden sollen damit „Institutionen und Selbsthilfegruppen, die sich für eine nachhaltige gesellschaftliche Integration psychisch erkrankter Menschen einsetzen“, schreibt die Gesellschaft. Die Verleihung des Preises finde im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung auf dem DGPPN Kongress vom 25. bis 28. November 2015 im CityCube Berlin statt. Bewerbungen sind laut DGPPN bis zum 30. Juni 2015 möglich. Die Bewerbungsunterlagen sollten sowohl eine kurze Selbstdarstellung der sich bewerbenden Personen oder Institutionen enthalten als auch eine Übersicht über bisherige Aktivitäten, und Veröffentlichungen sowie eine ausführliche Darstellung des Projektes oder der Aktivitäten, die durch Entstigmatisierung zur Integration psychisch erkrankter Menschen in die Gesellschaft beitragen. „Daneben sollten die Bewerberinnen und Bewerber ausführlich darstellen, welche Bedeutung der Preis für die Fortführung ihres Projektes haben könnte“, so die DGPPN.
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