DAK: Kaum Einsparungen durch neues Arzneimittelgesetz

Die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren "Mondpreise" bei neuen Medikamenten
Im März hatte der Bundestag das umstrittene Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) verabschiedet. Es soll dazu beitragen, eine zuverlässige Versorgung von Ärzten und Krankenhäusern mit Medikamenten zu sichern, Lieferengpässe zu verhindern, Ärzte über neu zugelassene Medikamente besser zu informieren sowie die steigenden Ausgaben für Arzneimittel einzudämmen. Letzteres werde durch das neue Gesetz aber gerade nicht gewährleistet, moniert nun die DAK-Gesundheit. Kritisiert wird vor allem, dass das Gesetz – anders als zunächst vorgesehen – doch keine Umsatzschwelle für neue Arzneimittel enthält.
Die Einführung einer solchen Schwelle war zunächst von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angestrebt worden: Sobald ein Präparat 250 Millionen Euro Umsatz im ersten Jahr nach Markteinführung des Medikamentes erreicht hätte, hätte ein niedrigerer Erstattungsbetrag rückwirkend gegolten, der zwischen Hersteller und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ausgehandelt werden und sich am Zusatznutzen des Mittels orientieren sollte. Der Hersteller hätte den Preis also nur bis zu dieser Grenze selbst festlegen können.
Neues Gesetz verhindert „Mondpreise“ der Hersteller nicht
Da jedoch Vertreter der Koalitionspartner diese Umsatzschwelle wieder aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen hatten, können die Unternehmen nun – wie bisher – den Preis im ersten Jahr nach Markteinführung komplett selbst bestimmen. „Unsere Forderung, Mondpreise bei neuen Arzneimitteln zu verhindern, erfüllt das neue Gesetz nicht“, erklärte dazu Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit.
Nach Angaben der DAK hätte die Umsatzschwelle in der Vergangenheit zwar nur drei Wirkstoffe erfasst, doch diese hätten Berechnungen der Krankenkasse zufolge 40 Prozent ihres Umsatzes der seit 2011 neu zugelassenen Arzneimittel im ersten Jahr nach Markteintritt ausgemacht, nämlich rund 160 Millionen Euro. Hinzu komme, dass Patienten ein neues Medikament häufig schon im ersten Jahr nach der Zulassung erhalten. Bei schnellen Innovationszyklen trage der nach diesem Jahr vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelte reduzierte Erstattungsbetrag daher kaum noch ewas zur Kostensenkung bei.
Versorgungssicherheit soll gestärkt werden
Neben dem Ziel einer Kostensenkung zielt das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz darauf ab, Ärzte schneller und genauer über den Nutzen neuer Medikamente zu informieren, damit innovative Präparate möglichst zeitnah beim Patienten ankommen. Auch soll die Entwicklung von Medikamenten für Kinder vorangetrieben werden.
Um die Versorgung von Patienten mit den notwendigen Medikamenten zu gewährleiten, werden Pharmaunternehmen verpflichtet, Krankenhäuser sofort über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln zu informieren. Zudem erhalten die zuständigen Behörden die Möglichkeit, von Herstellern Informationen zu Absatzmengen und Verschreibungsvolumen einzufordern, um Lieferengpässe von vornherein zu vermeiden. Außerdem können Krankenhausapotheken ab jetzt Importarzneimittel bis zu einer bestimmten Grenze auf Vorrat bestellen.
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