Bundesrat beschließt Nationalen Diabetesplan

Zucker und Fett in Lebensmitteln sollen besser erkennbar werden – Foto: angelo.gi - Fotolia
Damit entsprach die Länderkammer einer Empfehlung ihres Gesundheitsausschusses, in dem die Gesundheitsministerien aller Bundesländer vertreten sind. Die Initiative war von den Bundesländern Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen ausgegangen. Sie soll der ständigen Zunahme der Zuckerkrankheit Rechnung tragen. Das Robert Koch-Institut beziffert den Zuwachs seit Ende der 90er Jahre auf 38 Prozent. Aktuell sind mehr als sechs Millionen Deutsche erkrankt.
Präventionsgesetz noch in diesem Jahr?
Mit seinem aktuellen Beschluss bittet der Bundesrat die Bundesregierung zum einen noch in diesem Jahr ein Präventionsgesetz vorzulegen, zum anderen in einem Nationalen Diabetesplan speziell für Zuckerkranke Präventionsstrategien, Früherkennungsmaßnahmen und Vorschläge für neue Versorgungsmodelle aber auch für die Stärkung der Selbsthilfe zusammenzufassen. Dabei sollen die Erkenntnisse aus der Umsetzung des Nationalen Gesundheitszieles „Diabetes Mellitus Typ 2“ berücksichtigt werden. Gefordert ist auch, die epidemiologische Datenlage zu verbessern.
Mit diesen Ausführungen folgt der Bundesrat den Initiativen aus Ärzten, Diabetesberatern und Selbsthilfe, die in der Dachorganisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe zusammengeschlossen sind, und geht an einer Stelle sogar darüber hinaus. Die Länder wollen nämlich zudem, dass der Diabetesplan Strategien aufzeigt, wie der Zuckergehalt in Lebensmitteln reduziert und deutlich dargestellt werden kann.
Nationaler Diabetesplan: Kommt die Zucker- und Fettsteuer?
Die Verbände begrüßten den Beschluss der Länderkammer auch mit seiner Erweiterung. Der Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), Privatdozent Dr. Erhard Siegel, sprach sich für die Einführung einer Zucker- und Fettsteuer und für eine klare Nährwertkennzeichnung mit Angabe der Kalorienanzahl aus. „Übergewicht gehört neben Bewegungsmangel zu den wichtigsten vermeidbaren Risikofaktoren für erhöhte Blutzucker- und Blutdruckwerte. Für eine erfolgreiche Diabetesprävention ist es daher erforderlich, auf entsprechende Rahmenbedingungen Einfluss zu nehmen“, so Siegel.
Professor Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE wertet den Bundesratsbeschluss als besonderen Tag für die deutsche Diabetologie, weil er einen Meinungsbildungsprozess auf Bundesebene anstoße. „Gleichwohl wissen wir, dass wir noch nicht ganz am Ziel zur Etablierung eines Nationalen Diabetesplans angekommen sind“, so Danne weiter. Nun müsse sich die Bundesregierung mit dem Antrag auseinandersetzen.
Jan Twachtmann, Vorstandsvorsitzender der bundesweiten Patientenorganisation Deutsche Diabetes Hilfe (DDH-M) weist ergänzend darauf hin, dass Typ-1-Diabetes, für den es derzeit keine Präventionsmöglichkeit gebe, nicht in ein Präventionsgesetz, sondern in einen Nationalen Diabetesplan gehöre.
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