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Auch NRW unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

Dienstag, 23. Juli 2019 – Autor:
Ungewollt kinderlos? Auch in Nordrhein-Westfalen bekommen Betroffene demächst Unterstützung. Das Land gewährt Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch finanzielle Zuschüsse – auch unverheirateten.
IVF, In-Vitro-Fertilisation, Eizelle, Spermium, Befruchtung

Befruchtung einer Eizelle im Labor – Foto: ©phonlamaiphoto - stock.adobe.com

Ungewollt kinderlos? Auch in Nordrhein-Westfalen bekommen Betroffene demächst Unterstützung. Das Land gewährt Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch finanzielle Zuschüsse – auch unverheirateten. "Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern", sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP).

Damit beteiligt sich NRW am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. In diesem Jahr stehen 3,7 Millionen Euro dafür bereit. Bislang müssen Paare mindestens die Hälfte der Kosten einer Kinderwunschbehandlung selber tragen, unverheiratete Paare erhalten gar nichts von der Krankenkasse.

NRW unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

Ungewollt kinderlose Paare mit Hauptwohnsitz in NRW erhalten dann Geld für die ersten vier Versuche einer in dem Bundesland durchgeführten IVF-Behandlung oder ICSI-Behandlung. Bei verheirateten Paaren übernimmt das Land mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils, der den Paaren nach Abzug der Kassenleistung bleibt.

Unverheiratete Paare können die Förderung beantragen, wenn sie in einer verfestigten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Sie erhalten von Bund und Land für den ersten bis dritten Versuch 25 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 50 Prozent ihres Eigenanteils.

Unverheiratete Paare ausdrücklich auch gefördert

Nordrhein-Westfalen bezuschusst darüber hinaus unverheiratete Paare mit einer zusätzlichen Pauschale von jeweils maximal 270 Euro für die ersten drei Versuche. Das Land gewähre unverheirateten Paaren damit eine höhere Förderung als der Bund oder die meisten anderen Länder, heißt es weiter in einer Pressemitteilung.

Die Anträge auf Förderung können erstmalig Ende August gestellt werden - und zwar online. Hinweise dazu, was Paare jetzt schon beachten können, sowie weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mkffi.nrw.de). Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster.

Auch in anderen Bundesländern gibt es finanzielle Zuschüsse für die Fertilitätsbehandlung Beim informationsportal-kinderwunsch.de kann man sich unter dem Stichwort Förder-Check über die Möglichkeiten am Wohnort informieren.

Was bedeuten IVF und ICSI?

Bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) werden Eizellen aus den Eierstöcken der Frau entnommen. In einer Glasschale werden sie mit zuvor gewonnenen Samenzellen zusammengebracht. War die Befruchtung erfolgreich, werden eine, manchmal auch zwei oder drei der befruchteten Eizellen in die Gebärmutter der Frau eingebracht.

Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird angewendet, wenn Zustand und Beschaffenheit der Spermien für eine Befruchtung nicht ausreichen. Eine Samenzelle wird direkt in die zuvor aus dem Eierstock entnommene Eizelle injiziert. Die befruchtete Eizelle wird anschließend in die Gebärmutter eingebracht.

Foto: phonlamaiphoto/fotolia.com

Hauptkategorie: Demografischer Wandel
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