Wo es schon mehr Rechte für Geimpfte und Genesene gibt

– Foto: Adobe Stock/Matthias Stolt
Eine bundesweite Impfverordnung, die ab 8. Mai gelten soll, will Geimpften und Genesenen mehr Rechte einräumen. In einigen Bundesländern gelten die neuen Regeln teilweise jetzt schon. So müssen Geimpfte und Genesene in Geschäften oder beim Frisör keinen negativen Schnelltest mehr vorweisen und nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht mehr in Quarantäne gehen.
Auch müssen sie sich nach einem Risiko-Kontakt nicht mehr isolieren. Das müssen sie nur, wenn sie Symptome aufweisen. Auch für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeeinrichtungen entfällt die Quarantäne, wenn sie genesen oder geimpft sind. Gleiches gilt für die Bewohner der Einrichtungen. Krankenhauspersonal ist von der Lockerung der Quarantäneregelung ausgenommen. Diskutiert wird noch, inwieweit Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden könnten.
Wer gilt als geimpft? Wer gilt als genesen?
Als geimpft gilt, wer zwei Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder eine mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten hat. Nach der einen beziehungsweise zweiten Impfung sollten 14 Tage vergangen sein. Dokumentiert wird das mit dem Impfpass oder einem digitalen Dokument.
Wer die Covid-19-Erkrankung durchgemacht hat, gilt als genesen. Um die zurückliegende Infektion nachzuweisen, braucht er einen positiven PCR-Test. Ab dem 28. Tag nach diesem Testergebnis wird er in den folgenden sechs Monaten wie ein Geimpfter behandelt. Danach benötigt er eine einmalige Schutzimpfung.
Wo es mehr Rechte für Geimpfte und Genesene gibt
In einigen Bundesländern gibt es schon jetzt Rechte für Geimpfte und Genesene, andere verfahren wie bisher (obligatorischer negativer Test) und wollen die bundesweite Impfverordnung abwarten.
- Baden-Württemberg: Für Geimpfte entfällt die Quarantäne nach der Einreise, selbst aus Hochinzidenzgebieten, nicht aber aus Virusvariantengebieten.
- Bayern: Geimpfte und Genesene werden so behandelt wie Personen mit einem negativen Schnelltest-Ergebnis. In Alten- und Pflegeheimen sowie Kliniken kann es Ausnahmen geben.
- Berlin: Geimpfte, Genesene und negativ Getestete haben den gleichen Status. Für das Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanter Pflegedienste gelten andere Regelungen.
- Brandenburg: Geimpfte haben den gleichen Status wie negativ Getestete. Sie müssen aber mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sein, der russische Impfstoff Sputnik zählt also nicht.
- Bremen: Geimpfte müssen nicht mehr in Quarantäne. Das gilt aber nicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
- Hamburg: Wartet die Bundesregelung ab.
- Hessen: Geimpfte und Genesene müsse nach der Rückkehr von einer Auslandsreise nicht in Quarantäne und brauchen beim Einkaufen keinen negativen Test.
- Mecklenburg-Vorpommern: Wartet die Bundesregelung ab.
- Niedersachen: Geimpfte und Genesene benötigen keinen Test.
- Nordrhein-Westfalen: Wartet die Bundesregelung ab
- Rheinland-Pfalz: Geimpfte und Genesene benötigen keinen Test.
- Saarland: Wartet die Bundesregelung ab.
- Sachsen: Wartet die Bundesregelung ab.
- Sachsen-Anhalt: Geimpfte und Genesene benötigen keinen Test.
- Schleswig-Holstein: Geimpfte benötigen ab 10. Mai keinen Test mehr.
- Thüringen: Geimpfte benötigen ab 5. Mai keinen Test mehr.