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Welchen Nutzen hat die Liposuktion beim Lipödem?

Sonntag, 21. April 2019 – Autor: anvo
Bisher ist die Liposuktion beim Lipödem keine Kassenleistung. Eine Erprobungsstudie soll beantworten, welchen Nutzen der Eingriff im Vergleich zu einer alleinigen nichtoperativen Behandlung hat. Dazu hat der G-BA nun den Auftrag vergeben.
Liposuktion bei Lipödem

Bislang ist die Liposuktion beim Lipödem keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen – Foto: ©Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Beim Lipödem handelt es sich um eine Fettverteilungsstörung an den Extremitäten. Zusätzlich bestehen vermehrte Wassereinlagerungen in den betroffenen Körperregionen. Das Lipödem tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf. Da die Ursache des Lipödems bisher unbekannt ist, haben die in der Regel lebenslang anzuwendenden konservativen Therapien wie Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie bisher nur das Ziel, die Beschwerden zu lindern. Einige Patientinnen probieren auch die Liposuktion aus. Dabei wird das Fett an den betroffenen Stellen abgesaugt. Bisher ist der Eingriff beim Lipödem jedoch keine Kassenleistung.

Studie soll Nutzen der Liposuktion untersuchen

Um den Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Liposuktion beim Lipödem zu beurteilen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Erprobungsstudie in Auftrag gegeben. Der Beschluss geht auf einen Beratungsantrag der Patientenvertretung im G-BA zurück.

Das gesetzlich vorgesehene, europaweite Ausschreibungsverfahren für die Studie wurden nun abgeschlossen. Das Zentrum für Klinische Studien (ZKS) der Universität zu Köln wurde gemeinsam mit der Hautklinik des Klinikums Darmstadt beauftragt, die geplante Studie wissenschaftlich zu begleiten und die Ergebnisse auszuwerten. Der G-BA geht davon aus, dass die ersten Patientinnen voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres in die Studie aufgenommen werden können.

Zentrale Anmeldestelle für Patientinnen geplant

Vorgesehen ist eine zentrale Anmeldestelle, an die sich an der Teilnahme interessierte Patientinnen innerhalb eines bestimmten Zeitfensters wenden können. Die Krankenkassen werden ihre Versicherten informieren, sobald die zentrale Anmeldestelle ihre Arbeit aufgenommen hat und die Möglichkeit einer Anmeldung besteht. Eine Anmeldung an der Studie über das ZKS Köln/Klinikum Darmstadt oder die Studienzentren wird nicht möglich sein.

Die Patientinnen werden von Seiten der zentralen Anmeldestelle einem der Studienzentren zugeteilt. Das jeweilige Studienzentrum kontaktiert dann die Patientin zur Vereinbarung eines Vorstellungs- und Untersuchungstermins. Über die definitive Studienteilnahme einer Patientin entscheiden die verantwortlichen Ärzte an den Studienzentren.

Nach Abschluss der Studie wertet das ZKS Köln/Klinikum Darmstadt die erhobenen Daten aus und legt dem G-BA einen Abschlussbericht zu den Studienergebnissen vor. Der G-BA prüft im anschließenden Bewertungsverfahren, ob die neuen Studienergebnisse den Nutzen der Behandlungsmethode ausreichend belegen.

Foto: © Stockwerk-Fotodesign - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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