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Während des Ramadan nicht einfach auf Medikamente verzichten

Dienstag, 30. Mai 2017 – Autor:
Muslime sollten während des Ramadan nicht einfach auf ihre Medikamente verzichten. In einigen Fällen lässt sich die Einnahme mit den Fastenregeln vereinbaren, heißt es bei der Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände.
Tablette

Medikamente weglassen, um den Fastenregeln zu entsprechen, kann riskant sein – Foto: Thomas Sllner - Fotolia

Die Fastenregeln schreiben vor, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nichts zu essen und zu trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr sind verboten, ebenso die Einnahmen von Arzneimitteln. Doch wer regelmäßig zu bestimmten Zeiten eine bestimmte Dosis an Medikamenten einnehmen muss, sollte nicht einfach darauf verzichten.

Bei schweren Erkrankungen ist die Einnahme der Präparate unverzichbar, in anderen Fällen gibt es Möglichkeiten, Gesundheitsschäden zu vermeiden und die Medikation mit den Fastenregeln in Einlang zu bringen. „Man sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. So ist es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss. 

Im Ramadan Medikamente nicht einfach weglassen

Altersschwache, Schwangere, stillende Mütter oder Reisende sind von der Fastenpflicht ausgenommen. Auch Kranke müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Doch was tun, wenn die Einnahme von Tabletten, Kapseln oder Tinkturen während des Fastentages untersagt ist?

So unterbrechen chronisch Kranke mit milden Symptomen, beispielsweise Bluthochdruckpatienten, häufig ihre Medikation im Ramadan. Die Blutdrucksenker einfach wegzulassen, ist aber riskant. Andere nehmen verschiedene Medikamente nach Sonnenuntergang auf einmal ein, das wiederum kann zu ungünstigen Wechselwirkungen führen.

Bei Glaukom Augentropfen weiter nehmen

Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln und ist auch während des Ramadan erlaubt. Auch Salben werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen, Ohrentropfen und Zäpfchen. Glaukompatienten sollten die regelmäßige Applikation von Augentropfen nicht unterbrechen.

Eine Antibiotika-Therapie kann laut der Pharmazeutischen Zeitschrift zum Beispiel auf Cotrim­oxazol, das nur zweimal täglich im Abstand von zwölf Stunden eingenommen werden muss, oder Azithromycin, das nur einmal täglich verabreicht wird, umgestellt werden, so die Keime darauf ansprechen. Bei Patienten mit rheumatoider Arthritis können kurz wirksame nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) gegen länger wirksame ausgetauscht werden.

Diabetiker sollten sich unbedingt beraten lassen

Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über- oder Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker dabei haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.  

Diabetespatienten sollten kurz vor Sonnenaufgang und bei Sonnenuntergang Nahrungsmittel mit hohem Faseranteil (Vollkornprodukte, Früchte, Gemüse) sowie niedrigem glykämischen Index (Bohnen, Hülsenfrüchte) verzehren, heißt es weiter in der PZ. Nahrungsmittel mit hohem glykämischen Index (Weißbrot, Kuchen, Chips) sind in der ersten halben Stunde nach Einnahme des Antidiabetikums zu meiden, damit der Blutzucker nicht zu steil ansteigt. So sollten sie bei Sonnenuntergang nicht mehr als drei der traditionell angebotenen Datteln essen.

Metformin in der Fasenzeit ungeeignet

Bei der Verlegung der Einnahme oraler Antidiabetika in die Nachtstunden besteht das Risiko von Hypoglykämien, heißt es weiter in der Pharmazeutischen Zeitung. Lang wirksame Sulfonylharn­stoffe sind durch kurz wirksame zu ersetzen. Erhält der Patient nur eine Tages­dosis, sollte er diese mit der Mahl­zeit bei Sonnenuntergang einnehmen. Bei zwei oder drei Dosen sollte er die Hälfte der Abenddosis vor Sonnen­auf­gang und die normale Morgen- sowie gegebenen­falls die Mittagsdosis nach Sonnenunter­gang einnehmen. Metformin ist we­gen der Gefahr von Hypoglykämien in der Fastenzeit ungeeignet.

Nikotinpflaster sind verboten

Transdermale Pflaster oder Injektionen, zum Beispiel mit Lokalanästhetika, dürften erlaubt sein, es kann hier aber regionale Unterscheide geben. Nikotinpflaster sind laut der PZ untersagt. Nitrate gegen Angina pectoris sind erlaubt, da sie weder geschluckt werden noch der Ernährung dienen. Der Gebrauch von Mundwässern oder Zahnpasta wird uneinheitlich bewertet. Gesundheitliche Probleme können aber auch durch das Ramadan-Fasten selbst hervorgerufen werden, insbesondere durch Flüssigkeitsmangel. Der Ramadan endet 2017 am 24. Juni.

Foto: Thomas Söllner/fotolia.com

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