Systemische Therapie wird bald Kassenleistung

Die Systemische Therapie für Erwachsene wird demnächst Kassenleistung – Foto: ©Nomad_Soul - stock.adobe.com
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene bestätigt. Damit hat er den Grundstein dafür gelegt, dass diese Form der Psychotherapie künftig als Versicherungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann.
Im nächsten Schritt muss die Psychotherapie-Richtlinie entsprechend erweitert werden, womit sich nun der G-BA-Unterausschuss Psychotherapie befasst. Das berichtet die Systemische Gesellschaft - Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung (SG), in einer Pressemitteilung.
Nutzen bei Angsterkrankungen und Depressionen
"Wir begrüßen es, dass erstmals nach 31 Jahren wieder ein hoch wirksames Psychotherapieverfahren vor der Aufnahme in den Leistungskatalog der Krankenkassen steht", erklärt Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der SG. Neben den beiden psychoanalytisch begründeten Verfahren und der Verhaltenstherapie wäre Systemische Therapie dann das vierte Richtlinienverfahren zur Behandlung psychischer Störungen.
Der G-BA stellte den Nutzen der Systemischen Therapie in fünf Anwendungsgebieten fest, darunter bei Angst- und Zwangsstörungen sowie bei affektiven Störungen wie Depressionen, den am häufigsten auftretenden Erkrankungen. Basis für die Entscheidung ist die Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das im Auftrag des G-BA den Nutzen in sieben Störungsbereichen feststellte.
Systemische Therapie wird bald Kassenleistung
Angesichts der Tatsache, dass psychische Erkrankungen längst zu Volkskrankheiten geworden sind, ließ diese Entscheidung indes recht lange auf sich warten: Die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie erfolgte bereits vor zehn Jahren. Nach weiteren fünf Jahren - 2013 - wurde dann der Antrag auf Nutzenbewertung vom G-BA-Mitglied Dr. Harald Deisler gestellt.
Bis März 2019 soll im Bundestag das Bewertungsverfahren zur Systemischen Therapie abgeschlossen sein. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken mahnte eine sehr zügige Umsetzung des Beschlusses an, damit die Systemische Therapie bald Kassenleistung werden kann.
Systemische Therapie betrachtet Verhaltensmuster und Interaktionen
Die Systemische Praxis fokussiert darauf, wie Mitglieder sozialer Systeme über Handlungen und Sprache Wirklichkeiten erzeugen und diese über spezifische Muster und Interaktionsprozesse aufrechterhalten. Intra- und interindividuelle Probleme werden auf der Ebene kommunikativer Muster und Beziehungsstrukturen sozialer Systeme rekonstruiert.
Interventionen, die auf diese Muster günstig einwirken, lösen Veränderungen aus und tragen zur Problemlösung bei. Dabei kann es sich um die Anregung und Aktualisierung vorhandener kognitiver und interaktioneller Strukturen, um das Überwinden problematischer Muster oder um eine Entwicklungsförderung handeln, heißt es weiter bei der SG.
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