OP trotz fehlender Routine – Viele Krankenhäuser missachten Mindestmengenvorgaben

Für bestimmte komplikationsreiche Eingriffe sind Mindestmengen gefordert. Viele Kliniken halten sich aber nicht daran.
Seit 2004 unterliegen Deutsche Krankenhäuser Mindestmengenvorgaben für einige operative Eingriffe. Dazu gehören etwa Pankreatektomien, Ösophagektomien oder bestimmte Transplantationen. Dahinter steckt die Idee, dass Patienten nur noch an dafür spezialisierten Kliniken operiert werden sollten - und dadurch besser versorgt werden. Ob sich die Krankenhäuser tatsächlich an die Mindestmengenvorgaben halten, haben jetzt Wissenschaftler von der Universität Witten/Herdecke (UW/H) untersucht. In der Studie wurden sechs mit Mengenvorschriften belegte Eingriffe unter die Lupe genommen: komplizierte Operationen an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, Einbau von Knievollprothesen sowie die Transplantationen von Leber, Niere oder Stammzellen.
Bei Eingriffen an der Speiseröhre kommen 45 Prozent der Krankenhäuser nicht auf die erforderliche Fallzahl
Das Ergebnis: Viele Krankenhäuser missachten die Mindestmengenvorgaben und die Krankenkassen interessiert es offenbar nicht. Besonders krass ist das bei Eingriffen an der Speiseröhre und an der Bauchspeicheldrüse: Hier unterschreiten 45 bzw. 30 Prozent der Kliniken die erforderlichen Mindestmengen. Aber auch bei Stammzelltransplantationen erreicht ungefähr ein Viertel der Kliniken nicht die geforderten 25 Eingriffe pro Jahr. „Der Sinn der Regelung ist ja, dass nur noch erfahrene Kliniken bestimmte komplizierte Eingriffe vornehmen“, sagt Studienleiter Dr. Werner de Cruppé vom Lehrstuhl für Gesundheitssystemforschung der UW/H. „Wir haben aber herausgefunden, dass viele Krankenhäuser sich nicht daran halten.“ Unterm Strich bedeutet das: Je nach Eingriffsart dürften fünf bis 45 Prozent der Kliniken den Eingriff gar nicht vornehmen bzw. ein bis 15 Prozent der Patienten werden in Krankenhäusern behandelt, die sich nicht an die Vorgaben halten.
Zwischen 2004 und 2010 hat sich an der Praxis nichts verändert
Für die Studie hatte das Team von de Cruppé die Qualitätsberichte von fast 2.000 Krankenhäusern der Jahre 2004, 2006, 2008 und 2010 ausgewertet. In dem gesamten Zeitraum blieben den Wissenschaftlern zufolge die Verstöße gegen die Mindestmengenverordnung gleich hoch. „Wir müssen wohl davon ausgehen, dass die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten hierdurch nicht wie erhofft positiv beeinflusst wurde“, kommentiert de Cruppé das ernüchternde Ergebnis. Und noch etwas ist ihm bei der Auswertung aufgefallen: insbesondere bei den Eingriffen an Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse und beim Einbau von Knievollprothesen erreichten einige Kliniken die Mindestfallzahl so punktgenau, dass man an den Statistiken zweifeln müsse.
Die Studie ist im August im Deutschen Ärzteblatt erschienen. Die Studienautoren plädieren dort dafür, dass die Versorgungsforschung auch künftig die Umsetzung Vorgabe von Mindestmengen evaluieren sollte, um potenziell positive, aber auch aber auch negative Auswirkungen dieser Maßnahme zu erfassen. Die vorliegende Studie konnte die Frage, welchen Einfluss die Mindestmengenregelung auf die Versorgungsqualität hat, aber nicht beantworten.
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