Mutter-Kind-Kuren werden oft ungerechtfertigt abgelehnt

Antrag auf Mutter-Kind-Kur abgelehnt? Widerspruch! – Foto: ©fotodo - stock.adobe.com
Patienten, deren Antrag auf Mutter-Kind-Kur von der Krankenkasse abgelehnt wird, sollten unbedingt Widerspruch einlegen. Dann stehen die Chancen gut, dass die Kur bewilligt wird. Das legt eine Studie nahe, die die Patientenbeauftragte kürzlich veröffentlicht hat. Ihren Angaben zufolge haben 72 Prozent der Widersprüche nach einem abgelehnten Antrag auf Mutter-Kind-Kur Erfolg.
In der Studie hat das Berliner IGES Institut den Umgang der Krankenkassen mit Leistungsanträgen im allgemeinen untersucht. Es stellte fest, dass die Zahl der Widersprüche seit 2010 um 20 Prozent zugenommen hat. Im Durchschnitt sind knapp ein Drittel aller Widersprüche erfolgreich. Bei den Mutter-Kind-Kuren ist die Erfolgsquote also mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt. „Besonders bei Vorsorgeleistungen beklagen Versicherte pauschale Ablehnungen“, heißt es in der Studie.
Gravierende Unterschiede zwischen den Krankenkassen
Fischbach kritisiert deshalb: „Viel zu vielen Eltern werden diese Leistungen zunächst verweigert, obwohl ein berechtigter Anspruch besteht. Das lässt große Zweifel an den Entscheidungsprozessen der Krankenkassen aufkommen.“
Die Studie zeige zudem, dass die einzelnen Krankenkassen ganz unterschiedlich genehmigen oder ablehnen. „Für diese gravierenden Unterschiede der Leistungsablehnungen im Vorsorge und Rehabilitationsbereich gibt es keine sachliche Erklärung; sie legen den Schluss nahe, dass die Krankenkassen diesen Bereich zur Kosteneinsparung nutzen“, so die Patientenbeauftragte weiter.
Gesetzeskonformer Umgang mit Mutter-Kind-Kuren angemahnt
In einem persönlichen Gespräch forderte Fischbach Vertreter der Krankenkassen Mitte September auf, innerhalb der nächsten vier Wochen Vorschläge zu machen, wie über Leistungsanträge einheitlicher und nach den gesetzlichen Vorgaben entschieden werden kann. Ziel ist es, dass Versicherte nicht so oft Widerspruch einlegen müssen, um eine Mutter-Kind-Kur zu erhalten.
„Ich erwarte, dass sich die Krankenkassen an Recht und Gesetz halten. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Leistungen, die ihnen zustehen, auch bekommen – und zwar unabhängig von der Krankenkasse, bei der sie versichert sind“, so die Patientenbeauftragte.
Fischbach wünscht sich auch, dass die Kassen die Widerspruchsquote und die Erfolgsquote der Widersprüche auf ihren Webseiten veröffentlichen. Davon erhofft sie sich, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht mehr allein über die Höhe des Zusatzbeitrags, sondern auch über die gesetzeskonforme Bewilligung von Leistungen geführt wird.
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