Montgomery: Wir sind nicht die Profis für den Tod

Montgomery in der FAZ: Am Ende gäbe es noch eine Abrechnungsziffer für Beihilfe zum Selbstmord
In die neu entfachte Debatte um die ärztlich assistierte Selbsttötung schwer kranker Patienten hat sich jetzt der Präsident Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery eingemischt. In einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst sagte Montgomery am Montag: „Wir möchten nicht die Profis für den Tod sein. Wir sind die Profis für das Leben.“ Statt den klinisch sauberen, qualitätsgesicherten Tod zu vermitteln, sollten Ärztinnen und Ärzte aufklären und ein würdevolles Sterben in Kliniken und Hospizen ermöglichen.
Tötung auf Verlangen: Verstoß gegen die ärztliche Ethik
Kurz zuvor hatte er schon in einem Gespräch mit der FAZ (9.8.) seine Ansichten über die ärztliche Beihilfe zum Suizid unmissverständlich geäußert. Wäre die Beihilfe zum Suizid eine ärztliche Aufgabe, dann müsse sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erledigt werden. Die damit verbundenen Konsequenzen wolle er sich gar nicht ausmalen. „Am Ende gäbe es noch eine Abrechnungsziffer für Beihilfe zum Selbstmord", sagte Montgomery. Nein, das sei Tötung auf Verlangen, und die sei falsch, sie verstoße gegen ärztliche Ethik. Und all das wolle er nicht, zitiert ihn die FAZ. Außerdem warnte er vor den möglichen gesellschaftlichen Konsequenzen des assistierten Suizids: „Einmal auf die schiefe ethische Ebene gelangt, kann ein vermeintlich individuelles Recht durch gesellschaftlichen Druck zur Pflicht werden.“
Auch die organisierte Sterbehilfe lehnt Montgomery ab. Der Wunsch, aus dem Leben zu scheiden, entstehe meist in einer akuten Notlage. Die meisten Menschen wüssten zu wenig von den vielen medizinischen Möglichkeiten zur Begleitung Sterbender. „Da müssen wir ansetzen und Hilfe zum Leben geben, nicht Hilfe zum Sterben. Deswegen bin ich grundsätzlich gegen solche Organisationen. Wir brauchen hier, aber auch nur hier eine rechtliche Präzisierung: das Verbot der organisierten Beihilfe zum Selbstmord“, so Montgomery.
Rechtlich bleibt der ärztlich assistierte Suizid straflos - bislang
Dem Evangelischen Pressedienst erklärte Montgomery unterdessen, die aktuell diskutierte strafrechtliche Regelung für Ärzte könnte zulasten der Patienten gehen. Es bestünde die Gefahr, dass die Palliativmedizin in den Bereich des Strafrechts rücken werde. „Würden wir jetzt über das Berufsrecht hinausgehen, würden wir riskieren, dass der Mut zu einer intensiven Schmerztherapie und einer intensiven palliativen Sedierung wieder sinken würde. Daher glaube ich, dass das Standesrecht hier ausreicht. Es gibt keinen Grund für eine strafrechtliche Regulierung“, so Montgomery.
Rückendeckung bekommt Montgomery unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. In der Berufsordnung heißt es: „Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“