Mediziner fordern mehr Qualität bei Zweitmeinungsverfahren

Für eine Zweitmeinung braucht es mehr als Röntgenbilder, meinen Chirurgen – Foto: lev dolgachov
Seit knapp einem Jahr haben Patienten vor Wahl-Operationen wie etwa Eingriffen zum Knie- oder Hüftgelenkersatz oder an der Wirbelsäule Anspruch auf eine zweite Arztmeinung. Die chirurgische Fachgesellschaft fordert, dass diese Zweitmeinung nicht irgendein Arzt, sondern nur ausgewiesene Experten erbringen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als neutrale Gutachter benannt werden.
Diese Spezialisten sollen nach Auffassung der DGCH einen Schwerpunkt auf den jeweiligen Fragestellungen im Zweitmeinungsverfahren haben. Der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie und Orthopädie (DGOU), Professor Reinhard Hoffmann, und der Präsident der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft (DWG), Professor Michael Winking sind sich einig: „So kämen beispielsweise in der Wirbelsäulenchirurgie je nach Fragestellung Experten sowohl aus der Neurochirurgie als auch der Orthopädie oder der Unfallchirurgie in Betracht.“
Chirurgen gegen Zweitmeinung per Internet
Die Chirurgen fordern zudem, dass beim Zweitmeinungsverfahren nicht nur die Daten und Befunde des Patienten betrachtet werden, sondern der zweite Arzt den Patienten auch körperlich untersucht und ihn zudem zu seinen Beschwerden und Erwartungen befragt. Der Generalssekretär der DGCH, Professor Hans-Joachim Meyer stellt klar: „Das persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis steht auch an dieser Schnittstelle für die DGCH nicht zur Diskussion.“
Eine Zweitmeinung per Telemedizin ohne persönlichen Kontakt zum Patienten lehnt die chirurgische Fachgesellschaft derzeit nachdrücklich ab. Modellvorhaben dieser Art seien bisher nicht ausreichend wissenschaftlich evaluiert. Die Chirurgen halten diese „Internet-Medizin“ auch medizinisch-ethisch für nur schwer vorstellbar. Dazu DGCH-Präsidentin Professor Gabriele Schackert: „Wir Chirurginnen und Chirurgen behandeln auch in Zukunft keine Röntgenbilder, Laborbefunde oder ‚big data‘, sondern weiterhin unsere Patientinnen und Patienten.“
Ärzte fordern: Einsparziele offenlegen
Die DGCH fordert aber darüber hinaus auch, dass den Patienten erklärt wird, dass Zweitmeinungsverfahren nicht nur dazu dienen sollen, die Qualität einer Indikation für einen Eingriff zu steigern. Man erhoffe sich dadurch auch einen Rückgang an Operationszahlen. „Vor diesen Hintergründen unterstützen die DGCH und die ihr angeschlossenen Fachgesellschaften ausdrücklich eine Einführung von strukturierten, objektiven und objektivierbaren Zweitmeinungsverfahren vor definierten Wahloperationen“, so Schackert.
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