Medikamente nicht über die Toilette entsorgen

Medikamente dürfen im Hausmüll entsorgt werden – Foto: ©TR Design - stock.adobe.com
Medikamentenreste in der Toilette oder im Spülbecken entsorgen? Das ist die denkbar schlechteste Methode, wie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in einer aktuellen Mitteilung erklärt. Die Annahme vieler Menschen, sie dürften Medikamente nicht im Hausmüll entsorgen, ist hingegen unbegründet. Denn der Hausmüll wird in Müllverbrennungsanlagen verbrannt, bevor mögliche Reste auf Deponien gelagert werden. Werden Medikamente jedoch über die Toilette entsorgt, belastet dies das Grundwasser und schadet der Umwelt.
Arzneimittelreste belasten die Gewässer
Die ABDA betont, dass Medikamentenreste, auch flüssige, niemals über das Abwasser entsorgt werden dürfen. Vielmehr sollen Tabletten in ihren Blistern in den Restmüll gegeben werden – ebenso Cremes in der Tube und flüssige Arzneimittelreste in der Flasche oder Ampulle.
„Es ist erfreulich, dass das Thema Nachhaltigkeit auch bei der Medikamentenentsorgung angekommen ist“, erklärt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA. Obwohl der Wille also da ist, sind viele Menschen noch nicht ausreichend über das Thema informiert – häufig zum Schaden unserer Gewässer. „Zudem resultiert die Belastung des Grundwassers mit Arzneistoffen nicht nur aus einer falschen Entsorgung“, so Arnold weiter. Einige Verschmutzungswege seien unvermeidbar, zum Beispiel wenn Arzneimittelreste im Körper nicht abgebaut und mit dem Urin ausgeschieden werden. Auch wenn Medikamente auf die Haut aufgebracht werden, gelangen die Arzneistoffe beim Duschen oder Baden zum Teil ins Abwasser. Eine zusätzliche Belastung durch falsch entsorgte Arzneimittelreste ist jedoch nicht nötig.
Viele Apotheken nehmen Medikamentenreste an
Medikamentenreste können in der Regel auch in den Apotheken entsorgt werden. Dies ist jedoch ein freiwilliger Service. „Es gibt keine Pflicht einer Apotheke für die Entsorgung“, erklärt der ABDA-Vizepräsident. „Was viele Patienten nicht wissen: Wenn eine Apotheke die Arzneimittelreste annimmt, kann sie sie nicht weiterverwerten. Im Gegenteil, der Apotheker muss für die Entsorgung noch Gebühren bezahlen, denn Arzneimittelreste aus der Apotheke sind Gewerbeabfall.“ Größere Mengen an nicht mehr benötigten Medikamenten nehmen auch Schadstoffsammelstellen an.
Gebrauchte Arzneimittel dürfen auch nicht an Bedürftige gespendet werden, egal ob im In- oder Ausland, betont die ABDA. „Eine hochwertige Arzneimittelversorgung ist bei einer solchen ‚Resteverwertung‘ schlicht unmöglich“, so Arnold. „Neben der fragwürdigen Arzneimittelqualität ist bei solchen Kleinstmengen keine Versorgung mit ausreichenden Mengen in der richtigen Dosierung garantiert. Wer Gutes tun will, sollte an Hilfsorganisationen Geld spenden, aber keine Medikamentenreste.“
Hormonpräparate schaden der Tierwelt
Wenn Rückstände von Arzneimitteln in die Umwelt gelangen, ist dies laut ABDA für den Menschen vermutlich nicht gefährlich. Schäden entstehen jedoch für die Pflanzen- und Tierwelt. So können Hormonreste aus der Antibabypille nachweislich zur Verweiblichung männlicher Fische beigetragen. Und durch das Schmerzmittel Diclofenac konnten bereits Nierenschäden bei Fischen nachgewiesen werden. Auch Verhaltensänderungen der Tiere durch Psychopharmaka sind möglich.
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