Kabinett stimmt Regelung zur Präimplantationsdiagnostik zu

Präimplantationsdiagnostik in Deutschland ab 2014 erlaubt
Ab 2014 wird die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen möglich sein. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, hat heute das Kabinett der "Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PIDV in der Fassung, die der Bundesrat am 1. Februar 2013 beschlossen hat, zugestimmt.
Die neue Regelung zur Präimplantationsdiagnostik ermöglicht Paaren mit problematischen Genanlagen, nach einer künstlichen Befruchtung ihre Embryonen aus dem Reagenzglas künftig mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen zu lassen. Etwa dann, wenn ihre Gen-Anlagen eine schwere Krankheit des Kindes oder eine Fehlgeburt wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden sollen der Mutter nicht eingepflanzt werden.
Mehr Rechtssicherheit für Paare nach künstlicher Befruchtung und hohem Risiko für schwere Erbkrankheiten
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr begrüßte die Entscheidung mit den Worten: „Damit gibt es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten. Ehepaare, die oft eine Tot- oder Fehlgeburt erlebt haben, wissen, dass die Wahrscheinlichkeit einer besonders schwerwiegenden Erbkrankheit des Kindes, einer Tot- oder Fehlgeburt bei ihnen sehr hoch ist." Gleichzeitig betonte Bahr es gehe hierbei um wenige Fälle in Deutschland. Die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik werde nur in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen möglich sein. Eine beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Zentralstelle soll die von den Zentren im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen dokumentieren.
Die Verordnung tritt in zwölf Monaten in Kraft, um den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, die erforderlichen Strukturen zu schaffen.
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