In diesen Bereichen gilt die Masern-Impfpflicht

Ab dem 31. Juli müssen alle Kita- und Schulkinder geimpft gegen Masern geimpft sein. Ihre Lehrer und Erzieher ebenfalls – Foto: © Adobe Stock/ Mediteraneo
Die Masern-Impfpflicht gilt ab Sonntag uneingeschränkt in Kitas und Schulen. Sowohl die Kita-Kinder und Schüler als auch deren Erzieher und Lehrer müssen gegen das Masernvirus geimpft sein und dies nachweisen können. Es sei denn eine Person war bereits einmal an Masern erkrankt und kann dies belegen.
Die Impfpflicht gilt schon seit dem seit 1. März 2020 für Kinder ab dem Alter von einem Jahr, die in Kitas und Schulen neu aufgenommen werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist am 31 Juli müssen nun auch jene einen Impfnachweis vorlegen, die schon vor dem Stichtag 1. März 2020 in den Einrichtungen waren. Das Personal ist hiervon ebenfalls betroffen.
Medizinisches Personal
Die Masern-Impfpflicht gilt aber auch in anderen Bereichen: Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rhea-Kliniken oder Arztpraxen muss gegen Masern geimpft sein oder nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein. Letzteres wird von allen Beschäftigten, die vor 1970 geboren angenommen, da damals nahezu jedes Kind an Masern erkrankte. Die Immunität hält ein Leben lang. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.
Hoch ansteckende Infektionskrankheit
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Da in Deutschland weniger als 95 Prozent geimpft sind, kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von 11 bis 14 Monaten. Eine zweite Impfung sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen.
Schlimmstenfalls tödlich
Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Impfpflicht unter anderm mit den häufigen Komplikationen und Folgeerkrankungen einer Maserninfektion. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit". Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.