Einführung der Pflegegrade „überwiegend gut umgesetzt”
Das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde der Kranken- und Pflegekassen zieht positive Bilanz zur Einführung der Pflegegrade. Sie ersetzen seit Januar 2017 die bisherigen Pflegestufen bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit durch die Medizinischen Dienste der Kranken- und Pflegekassen (MDK).
Die Änderung ging darauf zurück, dass ein neuer Begriff von Pflegebedürftigkeit eingeführt wurde. Er soll den Grad der Selbständigkeit ins Zentrum der Begutachtung durch den MDK stellen. Der MDK ordnet seitdem Pflegebedürftige einen von fünf Pflegegraden statt vorher drei Pflegestufen zu.
Einführung der Pflegegrade ist die größte Änderung in der Pflegeversicherung
Laut Bundesversicherungsamt stellt die Einführung der Pflegegrade die größte und bedeutsamste Änderung in der sozialen Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 dar. Die Aufsichtsbehörde hat die praktische Umsetzung der neuen Regelungen schwerpunktmäßig bei zwölf Pflegekassen geprüft. Sie kam zu dem Ergebnis, dass es bei der Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu keinen gravierenden Problemen gekommen sein. Bei 4396 geprüften Einzelfällen stellte sie 65 Fehler fest. Das entspricht einer Quote von 1,48 Prozent. In vielen Fällen fehlte die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu der Gruppe der Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, das heißt vor allem Demenzpatienten. Sie haben bei der Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade Anspruch auf eine höhere Eingruppierung.
Bei der Umsetzung der Regelungen des Besitzstandsschutzes für Pflegebedürftige in Heimen im Zusammenhang mit der Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils stellte das Amt nur wenige Fehler fest. Mehr Fehler fanden die Prüfer der Kassenaufsicht dagegen mit Blick auf die Einhaltung der Regelungen zum Übergangsrecht im Zusammenhang mit der Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen.
Verstärkte Prüfungen mit Blick auf Rentenversicherungspflicht angekündigt
„Insgesamt ist festzustellen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen überwiegend gut umgesetzt wurden. Lediglich die Qualität der Bearbeitung der Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen, die auch in der Vergangenheit häufiger zu Fehlerfeststellungen führte, muss noch weiter verbessert werden“, stellte BVA-Präsident Frank Plate fest. Er kündigte an, dass das BVA bei seinen Prüfungen dieses Thema weiterhin in den Fokus nehmen will.
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