Wo gibt es Zuschüsse für die künstliche Befruchtung?

– Foto: Adobe Stock/Lars Neumann
Immer häufiger können Paare sich ihren Kinderwunsch nicht erfüllen. Für sie besteht die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung. Die wird in speziellen Kinderwunschzentren durchgeführt. Die entsprechenden Eingriffe können mehrere tausend Euro kosten. Dafür gibt es Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen und mehreren Bundesländern.
Um einen Zuschuss der Krankenkasse zu erhalten gibt es Vorgaben: Die Paare müssen heterosexuell und verheiratet sein. Bei Frauen liegt die Altersgrenze zwischen dem vollendeten 25. und vollendeten 40. Lebensjahr, bei Männern zwischen dem vollendeten 25. und vollendeten 50. Lebensjahr. Die Unfruchtbarkeit des Mannes und/oder der Frau muss ärztlich festgestellt sein. Es muss eine hinreichende Aussicht auf einen Erfolg der Maßnahme bestehen.
Höchstgrenze liegt bei drei Versuchen
Für die Eingriffe dürfen nur die Eizellen der Ehefrau und der Samen des Ehemannes verwendet werden. Die Höchstgrenze ist auf drei Versuche festgelegt. Danach beteiligt sich die Kasse nicht mehr. Bis dahin gibt sie 50 Prozent der entstehenden Behandlungskosten dazu, wobei derzeit mehr als die Hälfte der Krankenkassen noch Extra-Zuschüsse anbietet.
Art und der Umfang der ärztlichen Maßnahmen sind festgelegt. Nicht alles ist erlaubt, nicht alles wird bezahlt. Das deutsche Embryonenschutzgesetz ist streng, vieles ist in anderen europäischen Ländern bereits gestattet, wie zum Beispiel die Eizellenspende.
Wo gibt es Zuschüsse für die künstlichen Befruchtung?
Mehrere Bundesländer übernehmen den Teil der Kosten, den die Kasten nicht erstatten, meist aber nur bis zu einer Höchstgrenze. Teils gibt es Geld für einen vierten Versuch dazu. Bei den Ländern bekommen auch unverheiratete Paare Geld, in Berlin und Rheinland-Pfalz außerdem auch gleichgeschlechtliche weibliche Paare. Sie müssen auf Spendersamen zurückgreifen, was grundsätzlich gestattet ist, aber nicht von den Kassen übernommen wird.
Die Altersgrenzen sind dieselben wie bei den Krankenkassen.
Beteiligt sind insgesamt zwölf Bundesländer. Überblick über Zuschüsse für die künstlichen Befruchtung durch Kassen und Länder gibt es auf www.test.de/Kuenstliche-Befruchtung-Die-Kinderwunschbehandlung-optimal-finanzieren
Verschiedene Verfahren der künstlichen Befruchtung
Zu Beginn der Behandlung ist eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern nötig um festzustellen, welche Ursache der Unfruchtbarkeit zugrunde liegt. Es gibt verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung. Welche am sinnvollsten ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Es gibt die Insemination, bei der Samen des Mannes in die Gebärmutter der Frau injiziert wird, mit oder ohne vorherige hormonelle Stimulationsbehandlung. Bei der In-Vitro-Fertilisation werden der Frau nach einer hormonellen Stimulationsbehandlung Eizellen entnommen und diese in einem Reagenzglas mit dem Samen des Mannes zusammengebracht. Ein oder zwei daraus herangezüchtete Embryonen werden dann in die Gebärmutter eingesetzt. Werden mehrere Eizellen gewonnen und ein Teil nicht verwendet, können diese eingefroren und bei einem späteren Versuch eingesetzt werden (Kryokonservierung). Das zahlen die Kassen nicht.
Das zahlen Kassenpatienten für IVF und ICSI
Ist eine Befruchtung der Eizelle im Reagenzglas aufgrund der schlechten Spermienqualität des Mannes nicht möglich, gibt es die ICSI-Methode: Dabei wird ein Spermium in die Eizelle injiziert. Der daraus entstehende Embryo wird wie bei der IVF-Methode in die Gebärmutter eingesetzt.
Bei einer Insemination liegt der Eigenanteil bei circa 125 Euro, bei einer Insemination mit Stimulation bei 450 Euro, bei einer IVF beträgt der Eigenanteil rund 1 500 Euro. Bei einer ICSI liegt der Eigenanteil bei rund 1 800 Euro. Oft sind die Behandlungen noch teurer, da die Ärzte zusätzliche Leistungen anbieten, die nicht mit der Kasse abgerechnet werden können. Für Privatversicherte gibt es denn auch andere Preise. So kann eine IVF um die 3 700 Euro kosten, eine ICSI zwischen rund 5 000 bis 10 000 Euro.