Vorstand komplett – gerichtliche Überprüfung steht aus

Brechen in der KV Berlin mit dem neuen Vorstand neue Zeiten an?
Der 56-jährige Kinder- und Jugendarzt Ruppert erhielt in der Wahl am 18. Mai 22 von 39 abgegebenen Stimmen. Er hatte keinen Gegenkandidaten in der Vertreterversammlung der KV Berlin – dem Parlament der knapp 9000 niedergelassenen Ärzte und Vertragspsychotherapeuten in der Hauptstadt.
Burkhard nimmt in dem dreiköpfigen Führungsgremium der KV neben der Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Dr. Margret Stennes und dem Juristen Günter Scherer den hausärztlichen Vorstandsposten ein. An der KV-Spitze steht mit Stennes auch in der neuen Legislaturperiode wieder eine Frau.
Die 56-jährige Fachärztin Stennes und der 59-jährige Scherer, der aus der KV Bremen in seine Wahlheimat Berlin zurückkehrt, waren bereits im Februar turnusgemäß von der Vertreterversammlung gewählt worden. Burkhard rückt an die Stelle des Hausarztes Dipl.-Med. Mathias Coordt, der im Februar gewählt worden war, aber Ende März überraschend seinen Rücktritt „aus persönlichen Gründen“ erklärt hatte. Seine Geschäftsbereiche hatten Stennes und Scherer vorübergehend mitbetreut.
Aufgabenverteilung im Berliner KV-Vorstand steht
Nun kümmert sich Ruppert um die Fachbereiche Arztregister, Bedarfsplanung, Zulassung und Qualitätssicherung. Scherer verantwortet die Ressorts Verträge, Recht sowie Personal und Finanzen und Stennes ist für Honorarverträge, IT, Öffentlichkeitsarbeit und das KV-Blatt zuständig.
Mit der Neuwahl und Komplettierung des Berliner KV-Vorstands ist bei vielen niedergelassenen Ärzten die Hoffnung verbunden, dass die KV Berlin nach langen Querelen um die Ausbezahlung von Übergangsgeldern an den alten Vorstand und offensichtlichen Fehlern bei der Honorarverteilung nun zu einer konstruktiven Sacharbeit zurückkehrt. Zur Erinnerung: Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke hatten kurz nach Beginn ihrer zweiten Amtszeit im Jahr 2011 Übergangsgelder von 548.000 Euro kassiert, die sie später zurückzahlen mussten. Der Betrugsvorwurf der Staatsanwaltschaft steht immer noch im Raum. Das Strafverfahren hat jedoch noch nicht begonnen.
KV-Vorstandswahl angefochten
Ganz frei ist der Weg in eine geordnete Zukunft für die KV Berlin jedoch noch nicht. Denn ein Arzt aus der Vertreterversammlung hat die Vorstandswahl vom Februar gerichtlich angefochten. Seinen Dringlichkeitsantrag hat das Sozialgericht Berlin Ende Mai abgelehnt. Nach Angaben der KV Berlin hat das Gericht dabei ausgeführt, dass im Hinblick kein ,offenkundiger mandatsrelevanter Fehler‘ bei der Vorstandswahl im Februar festzustellen sei und dass die Wahl mit den satzungsmäßigen Vorgaben der KV Berlin im Einklang gestanden habe. Der Vorstand der KV Berlin sei befugt, weiterhin die Geschäfte der KV Berlin wahrzunehmen und die Körperschaft nach außen zu vertreten.
Die endgültige Gerichtsentscheidung im Hauptverfahren steht jedoch noch aus. Klarheit soll es am 28. Juni geben.
Foto: Angela Mißlbeck