Versicherung: Zeckenstich gilt als „Unfall”

In den Tagen und Wochen nach einem Zeckenstich wird geraten, an der Wunde und im Körper insgesamt auf mögliche Symptome von Borreliose und FSME zu achten. – Foto: Smileus
Wer gerne im Grünen unterwegs ist, kennt das Ritual am Abend: Zeckenkontrolle! Die kleinen, schwarzen Insekten sind gefürchtet, weil sie zwei Infektionskrankheiten übertragen können: die Borreliose und die sogenannte Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, kurz FSME. Erst einmal gilt: Ein Zeckenstich ist kein Grund zur Panik. „Viele Zecken sind nicht infiziert und nicht jeder Stich einer befallenen Zecke führt zur Ansteckung", sagt Anja Debrodt, Ärztin im AOK-Bundesverband. Trotzdem können die beiden Infektionen durch Bakterien (bei Borreliose) und durch Viren (bei FSME) gefährlich werden. Schleichend können sie sich im Körper ausbreiten und ihre – teils unspezifischen – Symptome erst nach Tagen und Wochen zeigen. Unbehandelt können sie Folgeschäden herbeiführen, die die Betroffene längere Zeit und im schlimmsten Fall lebenslang begleiten.
„Mit einem Zeckenstich beginnt für viele Menschen eine lange Leidensgeschichte“, heißt es bei der R+V-Unfallversicherung. Laut R+V werden gravierende Krankheitsverläufe versicherungstechnisch als „Unfall“ eingestuft. Das bedeutet: Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit etwa springt die Versicherung mit Leistungen ein.
Borreliose: Lähmungserscheinungen, Herzentzündung
Die Borreliose tritt deutlich häufiger auf als die FSME. Nach Auskunft des AOK-Bundesverbands ist jede dritte bis zwanzigste Zecke in Deutschland von Borrelien befallen. Von 100 gestochenen Personen infizieren sich einer bis sechs, zwischen 60.000 und 100.000 Personen erkranken im Jahr erkranken schließlich an Borreliose. Die Erkrankung kann erfolgreich mit Antibiotika behandelt werden – vorausgesetzt, man entdeckt sie rechtzeitig. Unbehandelt kann es Wochen später zum Befall von Gelenken und Muskeln kommen. Lähmungen der Gesichtsmuskeln und Schwellungen von Lymphknoten sind möglich, ebenso eine Entzündung des Herzens. Selten kann es auch einmal zu einer Neuroborreliose kommen, die durch heftige Nervenschmerzen und Lähmungserscheinungen häufig im Bereich der Hirnnerven charakterisiert ist. Im sogenannten Spätstadium, Monate bis Jahre später, sind Entzündungen der Gelenke möglich.
FSME: Entzündung von Hirnhaut und Gehirn
Die statistische Gefahr, sich eine FSME einzufangen ist zwar wesentlich kleiner als bei Borreliose. Zecken mit FSME-Viren kommen nur in bestimmten Regionen vor, vor allem in Baden-Württemberg und Bayern, in Norddeutschland dagegen kaum. 2016 wurden laut Robert-Koch-Institut 348 Erkrankungen gemeldet. Aber: FMSE gilt als die deutlich folgenschwere Zeckenstich-Erkrankung, weil sie das Gehirn schädigen kann. Die Symptome einer leichten FSME-Infektion ähneln denen einer Grippe: Fieber und Kopfschmerzen, aber auch Erbrechen und Schwindelgefühl. Bei einem kleinen Teil der Erkrankten entwickelt sich innerhalb von ein bis drei Wochen nach Abklingen dieser Symptome eine Entzündung der Hirnhäute und des Gehirns (medizinischer Fachbegriff hierfür: Meningo-Enzephalitis). Sie ist begleitet von Fieber, Erbrechen, Kopfschmerzen, aber auch Bewusstseins- und Koordinationsstörungen oder Lähmungen. Schutz vor der Frühsommer-Meningo-Enzephalitis bietet eine Impfung – aber die muss freilich vor einem Biss schon wirksam sein.
R+V-Unfallversicherung: „Zeckenstich ist bei uns mitversichert“
„Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) verursachen oft große Beschwerden. Viele Patienten sind für längere Zeit bettlägerig oder werden sogar dauerhaft arbeitsunfähig", sagt Marc-Oliver Matthias, Leiter der Abteilung Unfallversicherung bei der R+V Versicherung, Wiesbaden. Dass ein Zeckenstich als Unfall zähle, erwarteten die wenigsten. „Jeder denkt bei einem Unfall unwillkürlich an Verletzungen im Straßenverkehr, beim Sport oder im Haushalt“, sagt Matthias weiter. „Für uns gehört der Zeckenstich jedoch auch dazu und ist daher gemäß unseren Versicherungsbedingungen mitversichert." Deshalb zahlt die R+V-Unfallversicherung bei schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen eines Zeckenstichs beispielsweise ein Krankenhaustagegeld oder die Umbaukosten für ein barrierefreies Wohnen. Bei Invalidität kann eine Unfallrente die finanziellen Einbußen abmildern.
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