Trotz Corona: Andere Impfungen nicht vergessen!

Unabhängig von der Corona-Pandemie: Die Impfungen gegen andere Infektionskrankheiten bleiben unverändert wichtig. Im Bild eine Spritze mit Impfstoff gegen Grippe (Influenza). – Foto: AOK-Mediendienst
Jede Impfung zählt: Das gilt für die Corona-Schutzimpfung – und es gilt unverändert auch für all die anderen empfohlenen Impfungen gegen Infektionskrankheiten, die pandemiebedingt gerade nicht mehr so stark im allgemeinen Bewusstsein präsent sind. Darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) anlässlich der Europäischen Impfwoche vom 24. bis 30. April hin.
Beispiele für wichtige Impfungen jenseits von Corona
Vor allem Impfungen im Säuglings- und Kleinkindalter, beispielsweise mit dem Sechsfach-Impfstoff, oder die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) sollten zeitgerecht durchgeführt werden. Aber auch für ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird die regelmäßige Überprüfung des Impfschutzes empfohlen: damit Auffrisch-Impfungen oder Impfungen nicht vergessen werden wie die gegen Humane Papillomviren (HPV) für Mädchen und Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren; oder die gegen Masern für alle, die nach 1970 geboren sind.
Beim Hausarzt prüfen lassen: Ist mein Impfschutz noch aktuell?
„Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen“, sagt Martin Dietrich, kommissarischer Direktor der BZgA. „Durch Impfungen haben viele Infektionskrankheiten ihren Schrecken verloren.“ Voraussetzung dafür sei, dass sich genügend Menschen impfen ließen. Das zeige sich aktuell bei der Corona-Schutzimpfung. „Jede Impfung schützt uns selbst und auch diejenigen in unserer Gemeinschaft, die besonderen Schutz brauchen“, sagt Dietrich. „Die Impfwoche ist ein guter Anlass, zeitnah den persönlichen Impfschutz zu überprüfen. Sprechen Sie beim Arztbesuch das Thema Impfungen an und nehmen Sie Ihren Impfausweis zum Termin mit.“
Bestimmte Impfungen parallel zur Corona-Impfung möglich
Sollte gleichzeitig zur Corona-Schutzimpfung eine andere Impfung empfohlen sein, ist laut BZgA die zeitgleiche Impfung in der Regel möglich, wenn es sich um einen sogenannten Totimpfstoff handelt. Dies ist der Fall bei Impfungen gegen Pneumokokken, Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis) oder FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis). Bei Lebendimpfungen wie gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ist ein Mindestabstand zur Corona-Schutzimpfung von 14 Tagen einzuhalten.
BZgA-Umfrage: 80 Prozent der Erwachsenen sind Impfbefürworter
Aktuelle Daten der BZgA-Repräsentativbefragung „Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen“ zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen Impfungen positiv gegenübersteht. Rund 80 Prozent der 16- bis 85-Jährigen bezeichneten sich darin als Impfbefürworter. Auch die überwiegende Mehrheit der Eltern ist laut BZgA dem Impfen gegenüber positiv eingestellt: 77 Prozent sprachen sich „befürwortend“ oder „eher befürwortend“ für eine Impfung aus.