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Telefonische Krankschreibung bis Ende 2020 möglich

Freitag, 16. Oktober 2020 – Autor:
Wegen der steigenden Covid-19-Zahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison können sich Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Vorerst bis 31. Dezember 2020.
Krankschreibung, Praxis, niedergelassener Arzt

Wer leicht erkältet ist, kann sich telefonisch für sieben Tage vom Arzt krankschreiben lassen – Foto: ©jackfrog - stock.adobe.com

Angesichts bundesweit wieder steigender Covid-19-Zahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Vom 19. Oktober bis vorerst 31. Dezember 2020 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.

Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Volle Wartezimmer erhöhen Ansteckungsrisiko

"Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer. Allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steigt das Risiko, sich anzustecken. Mit der Krankschreibung per Telefon gibt es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine gute Alternative zum Praxisbesuch", sagt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

"Von der räumlichen Trennung der Fälle werden vor allem auch viele ältere und multimorbide Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren: Ihnen wollen wir die Angst nehmen. Sie können notwendige Arztbesuche und Behandlungen trotz eines aktiven Pandemiegeschehens nutzen, ohne sich einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen oder Krankheiten zu verschleppen", so Hecken weiter.

Bei typischen Covid-19-Symptomen vorher in der Praxis anrufen

"Durch die zeitlich befristete Regelung, erst einmal bis zum Jahresende, berücksichtigen wir zudem die dynamische Entwicklung der Pandemie. Der G-BA wird rechtzeitig vor dem Auslaufen über eine Anpassung der zeitlichen Befristung beraten. Wie schnell Entscheidungen im Pandemiefall überholt sein können und angepasst werden müssen, haben wir alle in diesem Jahr gelernt."

Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Versicherte bei typischen Covid-19-Symptomen, nach Kontakt zu Covid-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

Telefonische Krankschreibung bis Ende 2020 möglich

Neben der telefonische Krankschreibung, die vorerst bis Ende 2020 möglich ist, gibt es weitere befristete Sonderregelungen des G-BA im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Sie sind unter www.g-ba.de/sonderregelungen-corona zu finden.

Foto: Adobe Stock/jackfrog

Hauptkategorie: Corona
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