
Internet-Gütesiegel: Das EU-Sicherheitslogo dürfen nur Websites derjenigen Internet- Apotheken tragen, die im Versandhandels-Register offiziell erfasst sind.
Ist die Apotheke um die Ecke echt? Na klar, ist doch kinderleicht zu erkennen: Von weitem schon am Apotheken-Logo, dem roten „A“ auf weißen Grund . Und aus der Nähe sowieso: Apothekerinnen und Apotheker in weißen Kitteln, Medikamentenschachteln, Bonbontüten, Kunden – alles echt. Oft kennt man sich seit Jahren persönlich und hat Vertrauen aufgebaut. Kauft man Arzneimittel dagegen im Internet, liegt die Apotheke im Irgendwo. Das heißt nicht, dass sie nicht genauso legal wäre wie Apotheke vor Ort, in der man notfalls persönlich auftauchen und Personal zur Verantwortung ziehen kann. Aber man muss bei Online-Käufen selbst darüber wachen, dass man nicht an zwielichtige Anbieter gerät, die womöglich gefälschte Medikamente vertreiben. Günstig im Internet einzukaufen, macht deshalb auch ein bisschen Arbeit, hat auch seinen Preis und birgt in sich auch ein gewisses Risiko.
„Verbraucher müssen insbesondere darauf achten, dass es sich bei den Anbietern um legale, für den Internethandel zugelassene Apotheken handelt“, rät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin. Was können Arzneimittelkäufer als Laien tun, um die Echtheit einer Versandapotheke in vielen Kilometern Entfernung zu überprüfen?
EU-Sicherheitslogo auf der Website beachten
Erster Schritt: Prüfen, ob die Website des Anbieters das EU-Sicherheitslogo trägt. Jedes Land in der Europäischen Union erfasst nach Angaben des BfArM die dort ansässigen legalen Arzneimittelhändler in einem Register. In Deutschland liegt dieses Versandhandelsregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln. Dort registrierte Versandapotheken sind am EU-Sicherheitslogo auf Ihrer Website zu erkennen.
Das bloße optische Vorhandensein des Logos ist ein Indiz für Legalität und Seriosität – immerhin – , aber noch keine Garantie. Laut BfArM kommt es immer wieder vor, dass illegale Internet-Apotheken das Logo zu irreführenden Werbezwecken auf ihren Websites missbrauchen. Für den Verbraucher wird das Logo erst zu einem Sicherheits-Prädikat, wenn er es anklickt: Damit kann jeder leicht prüfen, ob ein Anbieter nach dem jeweiligen nationalen Recht über das Internet Arzneimittel vertreiben darf.
„Wer das Logo anklickt, ruft damit den zugehörigen Registereintrag mit den Angaben zum Versandhändler auf. Darüber erfährt man unter anderem die Kontaktdaten des Anbieters, aber auch von dessen Überwachungsbehörde“, heißt es beim BfArM. Erst nachdem der korrekte Registereintrag aufgerufen worden sei, sollte man über die Webseite Medikamente einkaufen. Das Bundesinstitut hat auf seiner Website eine detaillierte Gebrauchsanweisung publiziert, mit der Käufer in drei Schritten die Seriosität einer Internet-Apotheke verifizieren können.
So checkt man selbst die Seriosität von Internet-Apotheken:
1. Klicken
Klicken Sie auf das Logo: Ist der betreffende Arzneimittelhändler im offiziell registriert, öffnet sich eine Webseite des DIMDI mit dem Registereintrag des Händlers.
2. Prüfen
Überprüfen Sie, ob die Adresse der Webseite (URL) in der Browserzeile des Registereintrages mit einem Schloss-Symbol gekennzeichnet ist und diese Internetadresse direkt nach dem „https://“ am Anfang mit "versandhandel.dimdi.de/" beginnt. Achten Sie besonders auf den Schrägstrich (/) nach ".de". Das Schloss-Symbol (je nach benutztem Browser in unterschiedlicher Farbe und Gestaltung) soll Ihnen zeigen, dass die Webseite über ein gültiges und vertrauenswürdiges SSL-Zertifikat verfügt und damit eine sichere Verbindung zu der Webseite hergestellt ist. Überzeugen Sie sich durch Anklicken des Schloss-Symbols und Öffnen des Sicherheitszertifikates davon, dass Sie sich tatsächlich auf einer DIMDI-Webseite befinden.
3. Kaufen
Öffnen Sie die Webseite des Händlers erneut über einen der im Register angegebenen Links. (Verzichten Sie also auf die "zurück"-Funktion Ihres Browsers und gehen auch nicht zurück in ein eventuell noch geöffnetes Fenster).
(Quelle: BfArM)
Kunden, die häufiger im Internet Arzneimittel beziehen, können sich auf den Websites des Instituts DIMDI sowie des Bundeskriminalamts (BKA) detailliert darüber informieren, wie sie unseriöse Internetangebote leichter erkennen und gegebenenfalls melden können:
DIMDI – Illegaler Arzneimittelversand und Arzneimittelfälschungen
Bundeskriminalamt, BKA: Arzneimittelkauf über das Internet
Foto: EU-Sicherheitslogo/BfArM