Psychische Erkrankungen: Stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll

Eine stufenweise Wiedereingliederung erleichtert den Wiedereinstieg ins Berufsleben – Foto: ©Sergey Nivens - stock.adobe.com
Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen immer mehr zu. Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Arbeitnehmern Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung anzubieten. Da psychische Störungen häufig das Erlernen „neuer“ Verhaltensweisen des Beschäftigten am Arbeitsplatz erfordern, eignet sich hierfür die stufenweise Wiedereingliederung (sW) mit ihren geminderten und anders strukturierten Leistungsanforderungen besonders gut. Das teilen nun Experten der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin mit. Allerdings muss die sW auch richtig angewendet werden.
Wiedereingliederung umfasst geänderte Leistungsanforderungen
„Nicht selten besteht das Missverständnis, dass es sich bei der stufenweisen Wiedereingliederung nur um eine Art Teilzeitarbeitsverhältnis handelt“, so Wolfhard Kothe, Professor für Zivilrecht II an der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg, in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ASU. „Dies ist sowohl sozialmedizinisch als auch arbeitsrechtlich verfehlt. Es geht um ein eigenständiges Vertragsverhältnis“, zum Beispiel mit geänderten Arbeitszeiten und geminderten Leistungsanforderungen.
Wichtig für die stufenweise Wiedereingliederung ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als juristisches Instrument. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten. Er muss klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden oder ihr vorgebeugt werden kann und dabei den Betriebs- oder Personalrat oder auch die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsarzt einbeziehen.
sW eignet sich bei psychischen Erkrankungen besonders
Kehrt der Betroffene nach einer stationären Rehabilitation in den Betrieb zurück, was in der Regel nach vier Wochen stattfindet, ist eine zügige Absprache zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten sowie die Begleitung durch Haus- und Betriebsärzte, Psychologen, Krankenkassen und Reha-Einrichtungen während des gesamten Prozesses wichtig. Bei einem geeigneten organisatorischen Rahmen kann ein solcher „Return-to-Work“-Prozess erfolgreich verlaufen.
Lange Zeit gab es große Skepsis, ob die stufenweise Wiedereingliederung auch nach einer psychischen Erkrankung gelingen kann. Bei vielen Untersuchungen standen bislang Muskel-Skelett-Erkrankungen im Vordergrund. Aufbauend auf älteren Untersuchungen konnte 2015 in einer Studie des Chemieunternehmens BASF aber gezeigt werden, dass die sW vor allem bei Personen mit psychischen Erkrankungen besonders gut ankommt. Bei dieser Personengruppe hatten sich die traditionellen Methoden als wenig wirkungsvoll erwiesen, mit der betrieblichen stufenweisen Wiedereingliederung jedoch war eine deutliche Steigerung der Erfolgsquote festzustellen.
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