Priscus-Liste mit für Senioren ungeeigneten Arzneimitteln wurde aktualisiert

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Senioren leiden häufig an mehreren Erkrankungen und nehmen eine Vielzahl von Medikamenten. Um sie vor Neben- und Wechselwirkungen zu schützen, gibt es die Priscus-Liste mit Präparaten, die für sie eher ungeeignet sind. Die "potentiell inadäquate Medikation im Alter" (PIM) erhöht beispielsweise das Risiko für eine Krankenhauseinweisung.
Die Liste wurde zum ersten Mal seit 2010 aktualisiert - und enthält jetzt doppelt so viele Medikamente. In der Zwischenzeit ergaben sich relevante Änderungen auf dem deutschen Arzneimittelmarkt. Außerdem wurden weitere Analysen von Nebenwirkungsprofilen verschiedener Arzneistoffe veröffentlicht. Die aktuelle Priscus-Liste 2.0 findet sich unter priscus2-0.de
133 Wirkstoffe sind neu dazugekommen
Wie ein im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichter Aufsatz berichtet, fand die Liste Eingang in die Praxis: Während 2009 noch 24 Prozent der deutschen Patientinnen und Patienten ab 65 Jahren mindestens ein PIM pro Jahr erhielten, waren es 2019 nur noch 14,5 Prozent. Im Rahmen der Neubewertung wurden 187 Wirkstoffe als PIM bewertet, 133 Wirkstoffe sind im Vergleich zur originalen Priscus-Liste neu hinzugekommen.
Darunter sind einige orale Antidiabetika, alle selektiven COX-2-Hemmer und mittellangwirksame Benzodiazepine wie Oxazepam. Für weitere Wirkstoffe, wie zum Beispiel Protonenpumpenhemmer (PPI) wurde eine Therapiedauer von über 8 Wochen für bedenklich gehalten, ebenso wie Ibuprofen höher dosiert als 1.200 mg/d und für länger als 1 Woche ohne PPI. Auch Risperidon länger als 6 Wochen verordnet gilt als PIM, so die Autoren.
Pricus-Liste mit für Senioren ungeeigneten Arzneimitteln aktualisiert
In die aktualisierte Liste der für Senioren ungeeigneten Arzneimittel wurden sechs Wirkstoffe nicht aufgenommen, da sie entweder nicht mehr auf dem Markt waren (zum Beispiel Zaleplon) oder laut GKV-Verordnungsdaten kaum noch bei Patientinnen und Patienten ab 65 Jahren verschrieben wurden (zum Beispiel Triprolidin). Nitrofurantoin wurde im Gegensatz zur Bewertung in der originalen Priscus-Liste nicht mehr eindeutig als PIM eingestuft.
Die Liste nennt Wirkstoffe, die für Ältere möglicherweise nicht geeignet sind. Patientenindividuell kann eine PIM-Verordnung trotzdem notwendig sein, es handelt sich also nicht um eine allgemeingültige Negativ- und Verbotsliste. Die individuelle Einschätzung der klinischen Situation der Patientinnen und Patienten und die daraus folgende Auswahl der geeigneten Medikation ist und bleibt eine wichtige Aufgabe der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, betonen die Deutsches-Ärzteblatt-Autoren.
Ob ein Arzneimittel für die betroffene Person letztlich geeignet oder ungeeignet ist, könne im Einzelfall nur anhand der individuellen klinischen Situation des Patienten entschieden werden, die in der Priscus-Liste 2.0 nicht berücksichtigt wird.