
Parodontis soll künftig systematischer behandelt werden, um die Mundgesundheit auch langfristig zu erhalten – Foto: ©Marc Wiegelmann - stock.adobe.com
Parodontitis, eine Erkrankung des Zahnhalteapparates, soll künftig systematischer behandelt werden - um die Mundgesundheit auch langfristig zu erhalten. Das regelt eine neue Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erlassen hat. Sie tritt im Herbst 2021 in Kraft.
Der Begriff Parodontopathien fasst die vielfältigen Erkrankungen des Zahnhalteapparats, zu dem auch das Zahnfleisch gehört, zusammen. Bei der Parodontitis - eine der häufigsten Parodontopathien - handelt es sich um eine durch Bakterien hervorgerufene Entzündung. Ohne Behandlung nehmen Schwere und Ausmaß zu.
Abbauprozess am Kieferknochen
Es kommt zu einem Abbauprozess am Wurzelzement und am Kieferknochen, an der Stelle, wo der Zahn mit der Wurzel gehalten wird. Die Zähne lockern sich, die Zahnstellung kann sich verändern, sogar ein Zahnverlust droht. Schätzungen zufolge leiden in Deutschland gut 53 Prozent der 35- bis 44-Jährigen an einer mittelschweren Parodontitis.
Ziel der Behandlung von Parodontopathien ist es, entzündliche Veränderungen zum Abklingen zu bringen, um ein Fortschreiten der Erkrankung und damit einen Zahnverlust zu verhindern.
Parodontitis soll systematischer behandelt werden
In der neuen Richtlinie des G-BA sind die einzelnen Schritte einer systematischen Diagnostik und Behandlung der Parodontitis detailliert beschrieben. Zahnärzte müssen vor der Therapieplanung Stadium und Grad der Erkrankung erheben und Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen abklären.
Im Aufklärungs- und Therapiegespräch werden auf Basis der Befunde die weiteren Schritte besprochen. Hierbei soll vermittelt werden, wie notwendig es ist, dass Patienten den Behandlungsprozess aktiv unterstützen, Risikofaktoren wie Rauchen vermeiden und eine gute Mundhygiene einhalten.
Antibiotika oder chirurgischer Eingriff
In Abhängigkeit von Stadium und Grad der Erkrankung sieht die Richtlinie verschiedene Ansätze vor: eine antiinfektiöse Therapie, eine Antibiotikatherapie oder chirurgische Eingriffe. Die Fortschritte in der Therapie und die Mitarbeit des Patienten müssen zwischenzeitlich überprüft werden, um den Behandlungserfolg möglichst langfristig zu sichern.
Mit der neuen Richtlinie erweitere der G-BA das bestehende Leistungsangebot, das in erster Linie auf die Behandlung einer akuten Parodontitis ausgerichtet war, heißt es weiter in einer Mitteilung.
Zähne langfristig gesund erhalten
"Die meisten Erwachsenen leiden im Laufe ihres Lebens einmal oder sogar chronisch an Parodontitis. Ziel der systematischen Behandlung und Diagnostik ist es, die Zähne langfristig in einem gesunden, funktionellen und schmerzfreien Zustand zu halten", sagt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Zahnärztliche Behandlung.
Die systematische Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen gemäß der neuen Richtlinie muss von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten vorab genehmigt werden.
Richtlinie tritt voraussichtlich Herbst 2021 in Kraft
Nun muss noch das Bundesgesundheitsministerium zustimmen, im Anschluss wird die zahnärztliche Vergütung festgelegt. Ist das geschehen, tritt die neue Richtlinie in Kraft, voraussichtlich im Herst 2021.
Für Zahnärzte wichtig: Die allgemeinen Regelungen zum Parodontitis-Screening mittels Parodontalem Screening Index (PSI) sowie der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung von parodontalen Erkrankungen, die nicht der systematischen Behandlung zuzuordnen sind, bleiben gleich. Hier geht es besonders um Akutformen der Parodontitis.
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