
Nur ein Drittel der Deutschen hat einen Organspendeausweis – Foto: ©psdesign1 - stock.adobe.com
Weltweit herrscht ein Mangel an Spenderorganen. Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Niere beträgt in Deutschland sechs bis sieben Jahre, mit steigender Tendenz. Und auch viele Patienten, die auf eine Herz-, Leber- oder Lungentransplantation warten, versterben, weil nicht rechtzeitig ein Organ zu Verfügung gestellt werden kann. Eine der Ursachen dafür ist, dass nur jeder dritte Deutsche einen Organspendeausweis hat – und das obwohl Umfragen zufolge 80 Prozent der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen.
Mehr Information zur Organspende notwendig
Über 10.000 Patienten warten in Deutschland derzeit auf eine Organtransplantation; für viele bedeutet es die einzige Chance, zu überleben. Demgegenüber stehen 3.083 Organe, die im vergangenen Jahr transplantiert wurden. Insgesamt waren es in Deutschland 877 Menschen, die ihre Organe gespendet haben, um schwer kranken Menschen zu helfen. Als Grund, warum sie sich noch nicht entschieden haben, nennen rund 30 Prozent der Menschen ohne Organspendeausweis die fehlende Auseinandersetzung mit dem Thema. Der Tag der Organspende, der in diesem Jahr am 4. Juni stattfindet, soll deshalb über das Thema informieren und die Menschen motivieren, sich mit dieser Frage zu beschäftigen.
Die Organisatoren betonen, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende letztlich jedem selbst überlassen bleiben muss. Wichtig sei vor allem, dass man sich überhaupt entscheidet. Denn eine selbstbestimmte Entscheidung entlaste auch die Angehörigen, die ansonsten im Ernstfall nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Schon allein deshalb sollte jeder seinen Willen in einem Organspendeausweis dokumentieren und seine Familie darüber informieren. Die Entscheidung wird nirgends registriert und kann formlos geändert werden, indem ein neuer Ausweis ausgefüllt wird.
Transplantationsregister geplant
Voraussetzung für eine Organspende ist die eindeutige Feststellung des Hirntodes. Dieser muss nach dem Transplantationsgesetz von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Diese Ärzte dürfen weder an der Organentnahme noch an der Übertragung auf den Empfänger beteiligt sein und auch nicht der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.
In Deutschland soll noch in diesem Jahr das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters in Kraft treten. Damit sollen erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft werden, um die Organisation rund um die Transplantation von Organen zu erleichtern.
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