Nach Valsartan steht auch der Blutdrucksenker Losartan unter Krebsverdacht

Auf der Suche nach krebserregenden Stoffen in Blutdruckmitteln: Bei Valsartan und Losartan sind die Behörden schon fündig geworden
Im Juli war eine Rückrufaktion von Valsartan-haltigen Blutdruckmedikamenten gestartet: Bestimmte Chargen eines chinesischen Herstellers waren mit dem krebserregenden Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA) verunreinigt. Im Rahmen des laufenden Risikobewertungsverfahrens werden neben valsartanhaltigen Fertigarzneimitteln weitere Sartane auf NDMA- bzw. NDEA-Verunreinigungen von einer amtlichen Arzneimitteluntersuchungsstelle untersucht.
Losartan aus Indien ebenfalls verunreinigt
Dabei hat das damit beauftragte Official Medicines Control Laboratory (OMCL) nun auch in Losartan geringe Mengen des krebserregenden Stoffes NDEA nachgewiesen. Die Verunreinigungen betreffen bislang Losartan von der indischen Firma Hetero Labs. Die betroffenen Arzneimittel wurden seitens des pharmazeutischen Unternehmers in Quarantäne genommen und werden somit nicht mehr in den Markt ausgeliefert, versichert das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auch deutsche Hersteller von Generika nutzen Losartan aus Indien für ihre Arzneimittel.
Bestimmte Sartane anfällig
Neben Valsartan und Losartan werden die Wirkstoffe Candesartan, Irbesartan, Olmesartan auf mögliche Verunreinigungen mit krebserregenden Stoffen untersucht. Wie Valsartan haben diese Sartane ein spezifisches Ringsystem (Tetrazol-Ring), dessen Synthese unter bestimmten Bedingungen zu der Bildung der Verunreinigungen NDMA bzw. NDEA führen kann. Weitere Sartane, wie Eprosartan und Telmisartan, die nicht dieses Ringsystem beinhalten, sind von dem Risikobewertungsverfahren nicht betroffen.
Sartane jetzt absetzen?
Sartane sind sogenannte Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonisten, die blutdrucksenkend wirken. Daher werden sie zur Behandlung einer arteriellen Hypertonie (Bluthochdruck) eingesetzt oder auch bei einer Herzinsuffizienz. Desweiteren werden Sartane Patienten nach einem Herzinfarkt verschrieben oder Patienten, die neben Nierenerkrankungen zusätzlich eine Hypertonie und einen Typ-2-Diabetes mellitus haben.
Patienten rät das BfARM, die Arzneimittel nicht ohne Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt absetzen, da das gesundheitliche Risiko eines Absetzens um ein Vielfaches höher liege als das mögliche Risiko durch eine Verunreinigung.
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