Mehr Patientenrechte bei Behandlungsfehlern gefordert

Ärztlicher Kunstfehler? Wer soll das wie beweisen? – Foto: CrazyCloud - Fotolia
Knapp jede 20. Beratung, die die UPD im vergangenen Jahr vorgenommen hat, drehte sich darum, dass ein Behandlungsfehler vermutet wurde. Fast 4700 Mal suchten Patienten Rat zu diesem Thema. Doch die Patientenberatung kann ihnen dabei nur selten helfen. Sie muss den Hilfesuchenden sagen, dass sie in der Beweispflicht sind, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten. Viele sehen sich davon aber überfordert. So stellt die UPD fest, dass Ratsuchende es als entmutigend finden, dass die Beweislast für den Behandlungsfehler bei ihnen liegt.
„Es gibt Informations- und Kommunikationsdefizite im Verhältnis zwischen Patienten und Ärzten“, meint UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Er stellt fest: „Ratsuchende fühlen sich oftmals nicht ernst genommen und mit ihren Fragen und Problemen alleine gelassen.“
Appell: Behandlungsfehler nicht vertuschen!
Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Lauman (CDU), der den Bericht der UPD Ende Juni - kurz bevor er seinen Wechsel in die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ankündigte - entgegen genommen hat, erneuerte mit Blick auf dieses Ergebnis seine Forderung nach Erleichterungen bei der Beweislast. Wie vor Gericht gilt auch bei mutmaßlichen Behandlungsfehlern die Unschuldsvermutung. Bisher müssen die Betroffenen selbst zweifelsfrei nachweisen, dass ein Behandlungsfehler Ursache für einen erlittenen Schaden ist. „Ein solcher Nachweis ist in der Medizin jedoch kaum zu führen“, meint Laumann. Er fordert: „Deshalb muss es künftig reichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist.“
Zugleich unterstützt Laumann die Forderung der UPD nach einem offeneren Umgang der Ärzte mit vermuteten oder tatsächlichen Behandlungsfehlern: „Der schlimmste Fehler ist der, der verschwiegen oder sogar vertuscht wird. Denn aus ihm kann man nicht lernen“, so Laumann. Er fordert „eine Fehlerkultur, die weder skandalisiert noch bagatellisiert, sondern die transparent aufarbeitet, was geschehen ist“.
Viel Beratungsbedarf bei Patienten
Mutmaßliche Behandlungsfehler waren jedoch nur ein Thema unter vielen, zu denen Patienten sich im Jahr 2016 bei der UPD beraten ließen. Mehr als doppelt so viele Beratungen wie zu Behandlungsfehlern hat die UPD zum Thema Krankengeldanspruch vorgenommen. Außerdem wandten sich Ratsuchende knapp 1600 Mal an die UPD, um sich über ihr Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen beraten zu lassen. Dem Bericht zufolge wurde dabei immer wieder geschildert, dass Ärzte die Einsichtnahme pauschal verweigern, einschränken, hinauszögern oder sogar hohe Kosten ankündigen.
Der Patientenbeauftragte übte an diesem Vorgehen scharfe Kritik. Es ist nach seiner Ansicht ein unhaltbarer Zustand: „Mit dem Patientenrechtegesetz ist das Einsichtsrecht glasklar geregelt worden. Und die Ärzte müssen dem ohne Wenn und Aber nachkommen“, stellte er klar.
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