KV-Vorstand: Wahlmanipulation? Widerrechtliche Vertragsklauseln?

Dr. Uwe Kraffel ist einer der drei Vorstände der KV Berlin, gegen die ein Gerichtsverfahren wegen schwerer Untreue ansteht.
In den Dienstverträgen der drei KV-Vorstände Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke ist vorgesehen, dass Übergangsgelder am Ende der Amtszeit im kommenden Jahr unabhängig von einer Rückkehr der drei Mediziner in ihre Arztpraxen ausbezahlt werden soll. Doch die Zahlung von Übergangsgeldern ist nach höchstrichterlicher Entscheidung des Bundessozialgerichts an die Rückkehr in die Praxis gebunden. Sowohl Prehn als auch Kraffel praktizieren aber gar nicht mehr und haben ihre Praxen bereits verkauft.
Die Übergangsgelder brachten die KV Berlin schon nach dem Ende der ersten Amtszeit der drei Vorstände 2011 ins Gerede. Denn damals hatten sich Prehn, Kraffel und Bratzke jeweils 184.000 Euro Übergangsgeld ausbezahlen lassen, obwohl sie allesamt wiedergewählt wurden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat diese Praxis damals deutlich kritisiert. Die Gelder sind inzwischen zurückbezahlt. Ein Strafverfahren wegen gemeinsamer Untreue in einem besonders schweren Fall ist noch anhängig aber noch nicht eröffnet.
Verdacht auf Wahlmanipulation
Doch damit nicht genug. Nun stehen die drei Berliner Ärztefunktionäre auch noch in dem Verdacht, die Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung -manipuliert zu haben – oder sie zumindest manipulierbar gestaltet zu haben. Die Vertreterversammlung ist das Parlament der niedergelassenen Ärzte. Sie wählt ihrerseits den KV-Vorstand.
Sechs Ärzte aus der Vertreterversammlung, die sich für einen Neuanfang in der KV Berlin einsetzen, haben nun beim Sozialgericht Berlin einstweiligen Rechtsschutz beantragt, um die laufende KV-Wahl zu stoppen. Sie wollen prüfen lassen, ob die Grundsätze der freien und geheimen Wahl gewährleistet sind. Ihre Zweifel nähren sich daraus, dass Nummern auf den Briefumschlägen aufgedruckt waren, in denen die Ärzte ihre Wahlentscheidung an die KV-Verwaltung zurückschicken sollten.
Sind die Wahlbriefe zuordenbar?
„Wir wollen feststellen lassen, ob es durch die Aufbringung von ‚Ordnungszahlen’ auf den Wahlumschlägen, bei denen es sich faktisch um codierte Wählernamen handelt, möglich ist die KV-Wahl zu manipulieren. Denn tatsächlich ermöglichen diese Ziffern eine Zuordnung von Wahlbriefen zu den Wahlberechtigten,“ so die Sprecherin der Gruppe, Dr. Christiane Wessel.
Der KV-Vorstand weist die Vorwürfe zurück. Vorbereitung und Durchführung der Wahlen oblägen dem vor der VV bestellten Wahlausschuss. „Zugriff auf die Wahlbriefe hat der Wahlausschuss und nicht der Vorstand. Das Design der Wahlunterlagen erfolgte durch den Wahlausschuss“, so die Erklärung des KV-Vorstands.
Foto: KV Berlin