Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz reißt nicht ab

Stopp des Versorgungsstärkungsgesetzes gefordert – Foto: psdesign1 - Fotolia
„Der Entwurf geht von falschen Grundannahmen aus und beseitigt nicht die Krankheit des Gesundheitssystems, sondern vertuscht Symptome“, so BDA-Präsident Professor Götz Geldner. Er kritisiert vor allem den Widerspruch zwischen dem geplanten Abbau von Wartezeiten bei Fachärzten durch eine Vier-Wochen-Frist und Terminvergabestellen einerseits und der andererseits vorgesehenen ersatzlosen Schließung von Arztpraxen in Regionen, die auf dem Papier zuviele Ärzte haben. Diese Regelungen haben auch bereits die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), sämtliche regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen und viele andere Ärzteorganisationen als widersprüchlich und unausgegoren bemängelt.
Versorgungsstärungsgesetz: Onkologen befürchten Chaos in Versorgung
Zuletzt äußerten die Onkologen Sorgen über Chaos bei der Versorgung von Krebspatienten an der Schnittstelle zwischen Arztpraxis und Krankenhaus. In diesem Bereich sieht der Entwurf zum VStG Änderungen für die sogenannte ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) vor, die erst mit dem Versorgungstrukturgesetz vor zwei Jahren geschaffen wurde. Die Krebsspezialisten des Berufsverbands der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) befürchten ein ordnungspolitisches Chaos, wenn die Regelung so geändert wird, wie jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen. „Die Neuregelung wäre eine Rolle rückwärts ins ordnungspolitische Chaos", mahnte der BNHO-Vorsitzende Professor Stephan Schmitz. Der Verband sieht in den Regierungsplänen die Gefahr, dass sich Parallelstrukturen mit unterschiedlichen Behandlungsumfängen für die Patienten entwickeln. Er warnt zudem davor, dass Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung dann deutlich schwerer zu prüfen wären.
Patientenverband warnt vor Gesetzentwurf
Auch Patientenorganisationen haben sich bereits äußerst kritisch über den Gesetzentwurf geäußert. Der Präsident der Bürger Initiative Gesundheit, Wolfram-Arnim Candidus, bezeichnete ihn Ende November als „ein Versorgungsschwächungs-, wenn nicht gar ein Versorgungszerstörungsgesetz“. Gemeinsam mit vier Vertretern ärztlicher Berufsverbände warnte er vor allem vor der Regelung zur ärztlichen Zweitmeinung. Vorgesehen ist, dass vor bestimmten Eingriffen, wie Knie- und Hüft-Endoprothesen eine zweite Arztmeinung Pflicht werden soll. Einen Anspruch darauf haben Patienten jedoch schon jetzt, dadurch dass ihnen im deutschen Gesundheitssystem freie Arztwahl garantiert ist. Darauf wies der Berufsverband der Deutschen Internisten (BDI) hin.
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