Koalitionsverhandlungen - wird der Qualitätswettbewerb scharf gestellt?

Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern?
Qualitätsinformationen über den Behandlungserfolg der Patienten sollen in der stationären Versorgung mit Daten der ambulanten Nachsorge für einzelne Patienten zusammengeführt werden. Hierzu soll ein neues Institut gegründet werden, das die Qualität der Gesundheitsversorgung in Zukunft kontrollieren kann. Ähnlich dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) soll es eine unabhängige Einrichtung sein.
Müssen qualitativ schlechte Kliniken mit deutlichen Einbußen rechnen?
Die geplanten Veränderungen der Krankenhausfinanzierung unter Qualitätsgesichtspunkten wären nach der Einführung der Fallpauschalen (DRGs) die bedeutendste Reform des stationären Sektors in Deutschland. Im Mittelpunkt einer Reform der Krankenhausfinanzierung soll, so Union und SPD, die Verbesserung der Behandlungsqualität für die Patienten stehen. Die Krankenkassen sollen hierzu auch das Recht erhalten, modellhaft Selektivverträge mit Krankenhäusern abschließen zu können. Diese speziellen Behandlungsverträge mit einzelnen Krankenhäusern sollen sicherstellen, dass eine besonders gute Qualität der Behandlung honoriert wird.
Überdies sollen zur Verbesserung der Versorgungsqualität, so die Koalitionäre, Register über alle Transplantationen und alle verwendeten Implantate in Deutschland aufgebaut werden.
Wie eine grundlegende Neugestaltung der Krankenhauslandschaft unter Qualitätsgesichtspunkten in der Praxis umgesetzt werden kann und welche organisatorischen Aufgaben auf die Kliniken zukommen steht im Mittelpunkt des 7. Nationalen Qualitätskongresses Gesundheit.
Das Programm mit allen Veranstaltungen und Referenten sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter: http://www.qualitaetskongress-gesundheit.de/