Entscheidungshilfe zu Mandeloperation und Gebärmutterentfernung

Sollen die Mandeln operativ entfernt werden? Eine zweite Meinung hilft bei der Entscheidung – Foto: ©Dan Race - stock.adobe.com
Ist die Operation wirklich unumgänglich? Vor bestimmten OPs können Patienten die Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal kostenlos mit einem unabhängigen Facharzt besprechen. Ausführliche Patienteninformationen dazu hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlicht.
Die Entscheidungshilfen richten sich an Frauen, denen eine Entfernung der Gebärmutter empfohlen wird und an Eltern, deren Kindern eine Mandeloperation nahegelegt wird. Sie sind PDF verfügbar und können ausgedruckt werden.
Oft ist keine der Behandlungs-Alternativen ideal
In Auftrag gegeben wurden die Patienteninformationen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der hatte eine Richtlinie zur Umsetzung des gesetzlich festgelegten Zweitmeinungsverfahrens beschlossen. Danach müssen Ärzte, die bestimmte planbare Operationen empfehlen, alle Patienten auf ihr Recht hinweisen, die Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal kostenlos mit einem unabhängigen, besonders qualifizierten Facharzt besprechen zu können.
Bei vielen Krankheiten gibt es mehr als eine Behandlungsmöglichkeit. Oft ist keine der Alternativen ideal, sondern jede hat ihre Vor- und Nachteile. Dann hängt es stark von der persönlichen Situation und den eigenen Wünschen ab, welche die beste Wahl ist, heißt es weiter in einer Pressemeldung des Instituts.
Ärzte müssen vor der OP auf Zweitmeinungsverfahren hinweisen
Zudem hat sich gezeigt, dass Ärzte bei den vom gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren erfassten Operationen sehr unterschiedlich beraten. Die einen raten schnell zu einer Operation, die anderen halten sich zurück. Das Zweitmeinungsverfahren soll sicherstellen, dass alle Patienten die Möglichkeit haben, in Ruhe eine informierte Entscheidung zu treffen.
Die behandelnden Ärzte müssen daher mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff auf das Recht auf eine zweite Meinung hinweisen. Die Spezialisten für die zweite Meinung müssen eine besondere Qualifikation vorweisen. Sie dürfen zudem nicht in derselben Praxis oder Klinik arbeiten wie der erste Arzt. Und sie dürfen nicht an dem Krankenhaus beschäftigt sein, in dem die Operation stattfinden soll.
Entscheidungshilfe zu Mandeloperation und Gebärmutterentfernung
"Auch wenn hinter diesen Aufträgen das Zweitmeinungsverfahren steht, wäre es natürlich sinnvoll, unsere Entscheidungshilfen schon bei der ‚ersten‘ Meinung zu berücksichtigen", sagt Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation im IQWiG.
Das Institut hat auf seiner Website Gesundheitsinformation.de eine zentrale Zugangsseite eingerichtet, wo es Informationen zum Zweitmeinungsverfahren gibt, darunter auch die Entscheidungshilfen zu Mandeloperation und Gebärmutterentfernung. Alle Texte werden spätestens nach drei Jahren auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst. Wenn das Zweitmeinungsverfahren um weitere Operationen erweitert wird, wird die Seite ergänzt.
Foto: dan race/fotolia.com