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Elektronische Patientenakte kommt Ende 2024 für alle

Montag, 13. März 2023 – Autor:
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bis Ende 2024 kommen - für alle. Die Daten werden pseudonymisiert ausgewertet. Das ist Teil eines von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgestellten Gesetzes. Die Ärzteschaft fordert Konkretisierungen im Detail.
Ab Ende 2024 soll jeder die elektronische Patientenakte erhalten

– Foto: Adobe Stock/MQ-Illustrations

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bis Ende 2024 kommen - für alle Versicherten, die nicht ausdrücklich widersprechen. Die Daten werden pseudonymisiert ausgewertet. Das ist Teil eines von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgestellten Gesetzes. Die Ärzteschaft fordert Konkretisierungen im Detail.

Der Plan: Bis 2025 sollen 80 Prozent der Versicherten über eine ePA verfügen, auf der Befunde, Röntgenbilder oder Laborwerte digital gespeichert werden. Bis Ende 2025 soll es für 80 Prozent der ePA-Nutzer digitale Medikationspläne geben. Die Gesundheitsdaten aus den ePAs dürfen ohne Nennung des echten Namens von Forschung und Industrie genutzt werden.

KBV und BÄK fordern konkretere Vorgaben für die Umsetzung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht noch offene Fragen bei der Umsetzung des Vorhabens: Es fehlten inhaltliche Vorgaben und Ablaufpläne, die die Versorgungsrealität in den Praxen abbilden. "Wir müssen vermeiden, dass die ePA als Folge unrealistischer Termine unausgereift durchgesetzt und die Akzeptanz beschädigt wird", heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Bundesärztekammer fordert, vor der allgemeinen Einführung der ePA die Patientenrechte stärker in den Blick zu nehmen. "Wir brauchen Strukturen und Prozeduren, die die Datensicherheit, die Einhaltung ethischer Standards und die Wahrung der Grundrechte von Patientinnen und Patienten beim Datenhandling, der Verarbeitung und dem Datenzugang gewährleisten", sagt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in einer Presseerklärung.

Wie soll Akte praktikabel befüllt werden?

Weiter müsse geregelt werden, wie eine praktikable Befüllung und ein einfacher Zugriff auf die in der Akte abgelegten Daten aussehen soll, so Reinhardt. Wie ältere Patientenunterlagen auf Papier in die Akte Eingang finden, ist denn auch noch ungeklärt.

Weniger als ein Prozent der Versicherten in Deutschland haben bereits eine ePA, sie muss bislang bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Im Grundsatz können die Patienten selber entscheiden, wer welche Daten einsehen darf. Im Nachbarland Österreich gibt es bereits eine Widerspruchsregelung für die elektronische Patientenakte. Dort lehnten bislang 3 Prozent der Versicherten die digitale Erfassung ihrer Gesundheitsdaten ab.

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