Eigenanteil für Pflege im Heim steigt um über 20 Prozent

Seit September gilt in der Pflege ein tariflicher Mindestlohn. Die Kosten für die Bezahlung auf Tarifniveau werden an die Pflegebedürftigen weitergereicht. – Foto: AdobeStock/godfather
Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege sind zuletzt deutlicher gestiegen als in den Vorjahren. Stand Mitte November lagen die sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) um durchschnittlich 21 Prozent höher als zum selben Zeitpunkt des Vorjahrs. Das zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Als wesentlichen Grund dafür wird die seit 1. September 2022 bestehende Verpflichtung zur Bezahlung des Pflegepersonals auf Tarifniveau genannt.
Kostenanstieg in der stationären Pflege seit Jahren
Bereits in den zurückliegenden fünf Jahren waren laut AOK beim EEE jährlich Erhöhungen zwischen 11 und 14 Prozent zu verzeichnen gewesen. Der seit mehreren Jahren zu beobachtende Kostenanstieg in der stationären Pflege setze sich damit nicht nur fort, sondern spitze sich noch einmal zu.
Stationäre Pflege: So setzen sich die Kosten zusammen
Insgesamt setzen sich Kosten für einen Platz in der stationären Pflege derzeit wie folgt zusammen: Die rein pflegebedingten Kosten liegen statistisch jeden im Monat derzeit bei durchschnittlich 697 Euro. Darüber hinaus haben die Pflegedürftigen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von durchschnittlich 836 Euro sowie die Investitionskosten von durchschnittlich 468 Euro zu tragen. Sie müssen somit in der Summe durchschnittlich 2.001 Euro monatlich finanzieren.
Große regionale Unterschiede bei Pflegekosten
Ein Blick auf die Detailergebnisse der einzelnen Bundesländer macht deutlich, dass bei den selbst zu tragenden Pflegekosten von Bewohnern innerhalb Deutschlands große regionale Unterschiede existieren. Die Spanne der pflegebedingten Kosten (nach Abzug der Leistungszuschläge) reicht laut der aktuellen WIdO-Analyse von 545 Euro pro Monat in Niedersachsen bis zu 878 Euro monatlich im Baden-Württemberg.
Kosten für Bezahlung auf Tarifniveau an Pflegebedürftige weitergereicht
Seit 1. September 2022 sind die Pflegeeinrichtungen in Deutschland verpflichtet, ihre Beschäftigten in Pflege oder Betreuung mindestens auf Tarifniveau zu bezahlen. „Aufgrund der Konstruktion der Pflegeversicherung als Teilleistungssystem werden etwa 60 Prozent der zusätzlichen Kosten infolge der höheren Löhne an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen weitergereicht, den Rest trägt die finanziell ohnehin angeschlagene Soziale Pflegeversicherung über die neu eingeführten Zuschläge“, kommentiert Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, die Ergebnisse.
„Kostendynamik in der Pflege wird sich weiter verschärfen“
Das Problem werde sich in den nächsten Wochen und Monaten voraussichtlich noch verschärfen. Der sprunghafte Anstieg des Pflegemindestlohnes zum 1. September 2022, aber auch die allgemeine Preisentwicklung in Deutschland werde die Tariflöhne steigen lassen. „Diese Entwicklungen werden sich auch in höheren Preisen für die professionelle Pflege niederschlagen“, befürchtet Reimann. „Die Ausweitung der Wohngeld-Ansprüche für Bewohner in Einrichtungen ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus, um die Pflegebedürftigen nachhaltig zu entlasten.“ Auch bei den Pflegediensten werde es zu weiteren Kostensteigerungen kommen, warnt Reimann: „Das wird in der ambulanten Pflege ebenfalls zu höheren Zuzahlungen oder zu Leistungseinschränkungen führen.“