
Ärzte sollten die Patientenkontakte auf ein Minimum reduzieren – Foto: ©Minerva Studio - stock.adobe.com
Was Hausärzte tun sollten, damit das Coronavirus nicht in die Praxen gelangt, erläutern Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes und Prof. Martin Scherer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), in einem Rundschreiben.
Es gehe in den nächsten Wochen vor allem darum, die exponentielle Ausbreitung von COVID-19 soweit es möglich ist einzudämmen. Dazu ist es essenziell, generell die sozialen Kontakte auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu reduzieren und Risikogruppen umfassend zu schützen.
Coronavirus: Was Hausärzte jetzt tun sollten
Coronavirus: Was Hausärzte jetzt tun sollten. Sie müssten alles dafür tun, damit das Coronavirus nicht in ihre Praxen gelangt; das heißt maximale Eindämmung von Arzt-Patienten-Kontakten und Patient-Patienten-Kontakten.
Nur wenn ihnen die entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt wird, können sie sich in ihren Praxen auch direkt um COVID-19-(Verdachts-)Fälle kümmern. Deshalb empfehlen Weigeldt und Scherer, die Praxisabläufe ab sofort nach diesen Prinzipen auszurichten.
Verdachtsfälle telefonisch oder per Video behandeln
Infizierte Patienten oder Verdachtsfälle werden primär telefonisch oder per Videosprechstunde behandelt. Dies ist durch Aushänge unter Angabe der Telefonnummer vor der Praxis, Triage vor der Praxistür, Hinweise auf Websites entsprechend kenntlich zu machen und auch einzuhalten.
Alle ambulant behandelbaren Infektions-Fälle sind telefonisch beziehungsweise anderweitig kontaktlos (auch durch Recall) unter Empfehlung einer häuslichen Isolierung zu betreuen.
Kontakt auf Mindestmaß reduzieren
Auch außerhalb der Versorgung von infizierten Patienten oder Verdachtsfällen sind Kontakte auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, Rezepte, Überweisungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) per Post zusenden, gegebenenfalls spezielle Abholzeiten und -orte vereinbaren.
Das Ausstellen einer AU ist jetzt auch telefonisch möglich; Versichertendaten der elektronischen Gesundheitskarte werden, soweit sie nicht in der Praxis vorliegen, telefonisch erfragt.
Nicht dringend nötige Behandlungen verschieben
Zu erwägen sei eine Verschiebung aller nicht zwingend nötigen Behandlungstermine (wie zum Beispiel Checkup-Untersuchungen, Hautkrebsscreening, Disease-Management-Programme, Routinelaborkontrollen).
Hausbesuche sollten auf das Notwendigste reduziert werden, insbesondere bei Risikopatienten und Patienten in Alten- und Pflegeheimen. Auch hier sollte telefonisch Kontakt gehalten und - soweit möglich - Videosprechstunden abgehalten werden.
Die telefonische Erreichbarkeit für die Patienten sollte aufrecht erhalten werden. "Durch das hohe Maß an Vertrauen in den hausärztlichen Rat sind Sie für Ihre Patienten in dieser kritischen Situation wichtiger denn je", so die Ärztevertreter.
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