Corona: Neun Tipps für sichere Dienstreisen

Vor Dienstreisen ins Ausland sollten Unternehmen prüfen, ob die Bedeutung der Reise in einem angemessen Verhältnis zu ihren Risiken steht. – Foto: ©edojob - stock.adobe.com
Nicht alles lässt sich per Video-Schalte regeln. Deshalb sind Dienstreisen ins Ausland unvermeidlich – auch in Corona-Zeiten. Aber sie sind angesichts der weltweiten Verbreitung des SARS-CoV-2 mit Risiken verbunden:
Viele Länder verhängen Einreisebeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantäneregeln – manchmal ändern sich die Bestimmungen innerhalb kürzester Zeit. Schwierig ist je nach Weltregion auch die Sicherstellung einer adäquaten medizinischen Versorgung oder eines betreuten Rücktransports. In einer Checkliste gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Tipps, worauf Betriebe achten sollten, bevor sie Beschäftigte ins Ausland entsenden.
Beschäftigte für die Risiken bei Auslandsreisen sensibilisieren
„Wir möchten mit unseren Empfehlungen Führungskräfte und Beschäftigte für die aktuellen Risiken bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen sensibilisieren", sagt Marcus Hussing von der DGUV. „Die Empfehlungen konkretisieren den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und geben Hinweise, woran Betriebe bei der Prävention denken sollten.“ Vorsichtshalber weist die DGUV darauf hin, dass die Empfehlungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können: Schließlich müssen sie laufend an die sich verändernde internationale Lage angepasst werden.
Neun Sicherheitshinweise der DGUV für Dienstreisen:
- Prüfen Sie kritisch, welche Auslandsreise tatsächlich notwendig ist für Ihr Unternehmen. Das gilt insbesondere für Reisen in Risikogebiete.
- Legen Sie fest, wer in Ihrem Unternehmen Auslandsreisen genehmigt und welche Dokumente dazu vorliegen müssen.
- Informieren Sie sich regelmäßig über länderspezifischen Reisehinweise und aktuelle Reisewarnungen auf der Website des Auswärtigen Amtes. Hilfreich kann auch der Kontakt zu örtlichen Ansprechpartnern sein.
- Ermitteln Sie in der Gefährdungsbeurteilung, ob die Bedeutung der Reise in einem angemessenen Verhältnis zu den Reiserisiken steht und welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Beschäftigten erforderlich sind.
- Bei der Gefährdungsbeurteilung sind auch spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen. Informationen dazu liefert eine Schrift des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
- Bedenken Sie die speziellen Ein- und Ausreiseregeln, wie zum Beispiel eine Corona-Testung am Zielflughafen.
- Treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass der oder die Beschäftigte einen medizinisch betreuten Rücktransport benötigt.
- Lassen Sie sich von Ihrer Betriebsärztin/Ihrem Betriebsarzt oder anderen Fachmedizinern und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten.
- Unterweisen Sie Ihre Mitarbeitenden über die Hygieneregelungen und Schutzmaßnahmen bei Auslandsreisen.
Weiterführende Tipps fürs Fliegen in Corona-Zeiten finden Sie hier auf Gesundheitsstadt Berlin.
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