Chronisch Kranke brauchen in Berlin kein Attest für Corona-Impf-Termin

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Im Kampf gegen das Coronavirus werden diese Woche die ersten Impf-Termine für die Prio-Gruppe II vergeben. Dazu gehören auch chronisch Erkrankte zwischen 65 und 70 Jahren. Bislang hieß es, die Betroffenen bräuchten dafür ein entsprechendes ärztliches Attest.
In Berlin habe die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die Senatsverwaltung für Gesundheit nun eine andere Lösung entwickelt: Um die Praxen bei der Ausstellung von Attesten zu entlasten und den Patienten den Weg zum Arzt zu ersparen, wird die KV Berlin die Impfeinladungen übernehmen.
COPD, Nierenerkrankung, schwerer Diabetes
Die KV Berlin wird auf der Grundlage von Abrechnungsdaten diejenigen Patienten anschreiben, die in Paragraf 3 der Impfverordnung aufgeführt sind. Dazu gehören Menschen mit chronische Nierenerkrankungen und COPD. Außerdem Diabetes-Patienten mit einem HbA1c ≥ 58 mmol/mol beziehungsweise ≥ 7,5 Prozent sowie Adipositas-Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) über 40.
Zu der Gruppe zählen Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt. Insgesamt handelt es sich um circa 60.000 Menschen.
Laut KV soll die genannte Personengruppe ab Ende der Woche ihre Einladungsschreiben mit einem Terminbuchungscode erhalten. Die Abrechnungsdaten sind das alleinige entscheidende Kriterium für die Impfeinladungen. Deshalb bitten KV Berlin und Senatsverwaltung die Patienten, von Anfragen in den Praxen abzusehen.
Chronisch Kranke: Kein Attest für Corona-Impf-Termin
Chronisch Kranke, die in der Impfverordnung erfasst sind, brauchen in Berlin kein Attest für den Corona-Impf-Termin. Das benötigen aber Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Covid-19-Infektion haben, auch wenn ihre Erkrankung nicht in der Impfverordnung genannt wird.
Sie könnten eine Einzelfall-Entscheidung beantragen, wie sie in der Impfverordnung (Stand Februar 2021) vorgesehen ist, um in die Impf-Prio-Gruppe II und III aufzurücken. Dazu bedarf es eines Attestes, heißt es bei der KV.