Bundestag entscheidet am 7. April über Impfpflicht

Der Deutschen Bundestag entscheidet am Donnerstag, 7. April 2022, über die Corona-Impfpflicht
Kommt die Impfpflicht oder scheitert sie? Am Donnerstag, den 7. April wird das im Deutschen Bundestag entschieden. In etwa 70 Minuten werden die Abgeordneten über verschiedene Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht debattieren. Der Gesundheitsausschuss wird dazu Beschlussempfehlungen abgeben.
Diese Anträge liegen vor:
Impfpflicht ab 18 Jahren
Ein Gesetzentwurf sieht die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vor. Der Entwurf stammt von Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen. Danach soll in einem ersten Schritt die Impfkampagne erweitert werden, wozu alle Erwachsenen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden sollen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Diese halten die Antragssteller für gerechtfertigt, da „gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe“ zur Prävention einer SARS-COv-2-Infektion zur Verfügung stünden.
Impfpflicht ab 50 Jahren und verpflichtende Impfberatung für alle Erwachsenen
Ein weiterer Gesetzentwurf beinhaltet eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und eine altersbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 50 Jahren. Der Antrag wurde von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten vorgelegt. Vorgesehen ist ebenfalls ein mehrstufiges Vorgehen, bei dem alle Erwachsenen zunächst persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden sollen. Bis zum 15. September 2022 sollen alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder eine ärztliche Impfberatung nachweisen. Ein altersbezogene Impfplicht könne leichter gerechtfertigt werden, da die Überlastung des Gesundheitswesens nach bisherigen Erfahrungen vorrangig auf schweren Covid-19-Erkrankungen der über 50-Jährigen beruhe, argumentieren die Antragssteller.
Impfvorsorgegesetz - mit Option für eine Impfpflicht
Die CDU/CSU-Fraktion hat ein Impfvorsorgegesetz vorgeschlagen, durch das die Voraussetzungen für eine vielleicht im Herbst notwendig werdende Impfpflicht gegen neue Virusmutanten geschaffen würden. Die Abgeordneten schlagen konkret die Schaffung eines Impfregisters vor. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen. Eine Impfpflicht hält sich dieser Antrag je nach Pandemielage offen.
Zwei Anträge gegen eine Impfpflicht
Zwei Anträge sprechen sich gegen eine allgemeine Impfpflicht aus. Der eine Gesetzesentwurf stammt von Abgeordneten verschiedener Fraktionen um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki. Die Gruppe um Kubicki argumentiert, dass es hinsichtlich Schutzdauer und Schutzumfang einer Impfung noch erhebliche Unsicherheiten gebe. Diese Unwägbarkeiten stünden einem schweren Grundrechtseingriff gegenüber. Vielmehr sollte alles getan werden, damit sich Menschen freiwillig impfen ließen.
Die AfD-Fraktion positioniert sich ebenfalls gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid-19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. Darüber hinaus fordern die Antragssteller den Gesetzgeber auf, die seit dem 15. März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht aufzuheben.