
Alleine Joggen ist auch im Januar in Berlin erlaubt – Foto: ©Davide Angelini - stock.adobe.com
Das Pandemiejahr 2021 beginnt für die Berliner mit einem verlängerten und teilweise verschärften Lockdown. So bleiben Restaurants, Bars, Cafés, Kneipen, Geschäfte, Friseure und andere Dienstleister bis zum 31. Januar weiterhin geschlossen. Neu ist, dass Fahrschulen und Kantinen dicht machen müssen.
Die Kontaktbeschränkungen wurden unterdessen verschärft. Angehörige eines Haushalts dürfen jetzt nur noch eine weitere Person treffen, wobei Kinder unter 13 Jahren von Alleinerziehenden nicht mitgezählt werden. Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller rechtfertigte die Maßnahme damit, dass es die Kontakte sind, die zu Infektionen führen. Die Kontaktbeschränkungen gelten sowohl in Privaträumen als auch im öffentlichen Raum.
Triftige Gründe für das Verlassen der Wohnung
Die Ausgangssperre „light“ wird ebenfalls verlängert. Danach darf die eigene Wohnung oder Unterkunft nur noch aus triftigem Grund verlassen werden. Der neue Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist in der geänderten Infektionsschutzverordnung geregelt, die vermutlich am Sonntag in Kraft tritt. Hier sind auch einige „triftige Gründe“ für das Verlassen der eigenen vier Wände aufgeführt. Weiterhin erlaubt sind zum Beispiel:
Einkaufen
Der Weg zur Arbeit
Arztbesuche
Gerichtstermine
Besuch einer Kirche, Synagoge, Moschee oder Gottesdiensten
Besuche bei Ehe- oder Lebenspartnern, Kindern, Bekannten, Freunden oder Personen im Pflegeheim
Versorgung von Tieren oder Gärten
Kinder in Betreuungseinrichtungen bringen / abholen
Sport, etwa Joggen, ist nur alleine oder zu zweit erlaubt, so die Abstandsregeln eingehalten werden
Wer einen triftigen Grund nachweisen kann, kann sich innerhalb Berlins frei bewegen und auch nach Brandenburg fahren. Der 15 Kilometer Radius bzw. die Coronaleine wie etwa in Sachsen gilt hier nicht.
Einzelhandel und Friseure bis zum 31. Januar dicht
Neben Restaurants, Cafés, Clubs und Bars schließen nun auch die Kantinen. Sie können aber Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.
Fahrschulen müssen komplett geschlossen bleiben. Diese Regel gilt jedoch nicht für Mitarbeiter kommunaler Unternehmen oder staatlicher Stellen, die einen Führerschein zu dienstlichen Zwecken machen. Anders als im Frühjahr sind diesmal auch die Baumärkte vom Lockdown betroffen.
Geöffnet bleiben indes Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Buch- und Zeitungs- und Schreibwarenläden, Tabakgeschäfte, Tankstellen und Geschäfte mit Tierbedarf. Restaurants dürfen Abhol- und Lieferdienste anbieten.
Sämtliche Regelungen für die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel wurden gestrichen.
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