Arbeiten in der Sonne: Zwei Drittel werden nicht über Gesundheitsrisiken durch UV-Strahlung aufgeklärt

In manchen Branchen wie in Bauindustrie und -handwerk verbringen Arbeitnehmer mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Freien - und damit unter UV-Exposition. – Foto: ©LRafael - stock.adobe.com
Dachdecker, Gärtner, Forstarbeiter: Viele der 290.000 Menschen, die in Deutschland jedes Jahr neu an Hautkrebs erkranken, sind Beschäftigte, die regelmäßig unter freiem Himmel arbeiten. Jeder siebte Beschäftigte in Vollzeit (14 Prozent) verbringt mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit im Freien. Aber nur jeder dritte Betroffene (39 Prozent) wird von seinem Arbeitgeber regelmäßig darin unterwiesen, welchen Gefahren er sich durch die Sonnenstrahlung aussetzt und wie man sich professionell davor schützen kann. Dies ergibt sich aus der gemeinsamen „Erwerbstätigenbefragung 2018“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Tätigkeiten mit Belastung durch UV-Strahlung
In den folgenden Branchen verbringen besonders viele Beschäftigten mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Freien und damit unter UV-Strahlung:
- Baugewerbe: 91 Prozent
- Gartenbau und Floristik: 85 Prozent
- Land- und Forstwirtschaft: 81 Prozent
Allerdings: Auch in Berufsfeldern wie Fahrer oder Gebäudetechniker ist der Anteil der Arbeitszeit im Freien von 40 Prozent ebenfalls noch hoch. Die übergroße Mehrheit der Outdoor-Arbeiter sind dabei – mit einem Anteil von 87 Prozent – die Männer.
Weißer Hautkrebs: Seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt
Die Ergebnisse der Arbeitnehmerbefragung zeigen, dass es verschiedene Berufe gibt, in denen Beschäftigte durch die Arbeit im Freien ein erhöhtes Hautkrebsrisiko tragen. Die UV-Anteile der Sonnenstrahlung lösen dabei häufig aktinische Keratosen und das Plattenepithelkarzinom aus. Diese Formen des weißen Hautkrebses sind seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt. Trotzdem erhält nur gut jeder Dritte (39 Prozent) eine regelmäßige Unterweisung über die Gefährdungen durch Sonnenstrahlung. Oder anders gesagt: Gut 60 Prozent der Betroffenen erhalten keine regelmäßige Unterweisung. Am besten organisiert ist die Gesundheitsschulung offenbar in größeren Betrieben, in der Bauwirtschaft sowie in Betrieben, die eine Mitarbeitervertretung haben oder Maßnahmen der Gesundheitsförderung durchführen.
UV-Schutz-Maßnahmen für Arbeitnehmer
Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin lassen sich die Risiken durch die UV-Anteile der Sonnenstrahlung durch angepasste Schutzmaßnahmen und angepasstes Verhalten verringern. Hierzu zählen:
- Aufklärung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber
- ausreichende Verschattung der Arbeitsplätze
- Tragen angemessener Kleidung zum Sonnenschutz
- Konsequente Pflege von exponierten Hautpartien mit Sonnenschutzpräparaten
Weitere Gesundheitsrisiken am Outdoor-Arbeitsplatz
Die Arbeitnehmerbefragung von BIBB und BAuA lenkt den Blick auch auf die Gesundheitsrisiken bei Arbeit im Freien jenseits der UV-Strahlung. Rund zwei von drei Betroffenen (69 Prozent) arbeiten auch häufig unter Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und Zugluft. Trotz wiederkehrender heißer Sommer kennt das deutsche Arbeitsrecht kein „Hitzefrei“ – im Gegensatz zum Schulbetrieb. Arbeiten bei 35 Grad und mehr ist laut aktueller Rechtslage (noch) zumutbar. Neben der Hitze beklagen Arbeitnehmer in ihrer Arbeitsumgebung auch Schmutz, Staub, Rauch und Gase. Insgesamt berichten die viel im Freien Arbeitenden häufiger über Reizungen der Haut (16 Prozent) als andere Beschäftigte (11 Prozent).
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