ADHS hört nicht mit Volljährigkeit auf

Auch Erwachsene haben ADHS
Das ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) galt lange Zeit als Kinderkrankheit. Experten gehen davon aus, dass auch über das Jugendalter hinaus etwa zwei bis vier Prozent der Erwachsenen von ADHS betroffen sind. Im Juli 2012 veröffentlichte die Techniker Krankenkasse Zahlen: Demnach wurde im Jahr 2008 bei 3,2 Prozent der 17- bis 20-jährigen TK-Versicherten die Diagnose ADHS gestellt. Im Jahr 2011 waren nur noch 0,8 Prozent der nun 20- bis 23-Jährigen von ADHS betroffen. Nach den TK-Daten tritt ADHS wie auch schon im Kindesalter deutlich häufiger bei den männlichen erwachsenen Versicherten auf als bei den weiblichen.
Zwei bis vier Prozent der Erwachsenen sind von ADHS betroffen
"ADHS hört nicht plötzlich mit der Volljährigkeit auf", erklärt Dr. Edda Würdemann, Apothekerin bei der TK. "Deswegen ist es besonders wichtig, dass die jungen Patienten auch über das Kinder-und Jugendalter hinaus eine dem Alter angemessene Therapie erhalten und von entsprechend qualifizierten Fachärzten lückenlos betreut werden."
Die Apothekerin mahnte insbesondere zur Umsicht beim Einsatz von Medikamenten zu Behandlung der ADHS wie Ritalin oder Medikinet. "Medikamente sollten immer nur im Rahmen einer multimodalen Therapie eingesetzt werden. Das heisst, Arzneimittel können immer nur ein Teil der Lösung sein", erklärt Würdemann. "Langfristig müssen auch die jungen Erwachsenen lernen, mit ihrer Erkrankung umzugehen - auch ohne Medikamente."
Methylphenidat ist als einziger Wirkstoff für die ADHS-Behandlung von Erwachsenen zugelassen
Seit April 2011 ist das Präparat "Medikinet adult" als bisher einziges Arzneimittel mit dem Wirkstoff Methyphenidat auch für Erwachsene ab 18 Jahren zugelassen. Das Medikament kann zur Behandlung einer seit Kindesalter fortbestehenden ADHS verschrieben werden, wenn andere therapeutische Massnahmen nicht ausreichen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angekündigt, dass die Behandlung mit Methylphenidat künftig für über 18-Jährige nur unter Aufsicht eines Spezialisten für Verhaltensstörungen durchgeführt werden darf.
Foto: Techniker Krankenkasse